Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IDA Intelligent Data Analytics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Georg-Elser-Straße 17, 35037 Marburg
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRB 8145
EUID
DEM1809.HRB8145
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
22 IN 38/24 (25)
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Manfred Kuhne
Adresse
Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg
Telefon
06421/407960
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
04.07.2024 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.09.2024
Berichtstermin
04.10.2024
Prüfungstermin
07.02.2025
Prüfungstermin
07.10.2025
Schlusstermin
28.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen im Bereich der Informationstechnologie sowie die Erbringung aller zugehörigen Dienstleistungen und Schulungen sowie alle mittelbaren oder unmittelbaren Tätigkeiten auf diesem Gebiet in den folgenden Bereichen: - Entwicklung und Vertrieb von Produkt- und Dienstleistungslösungen, - Entwicklung von Unternehmens-Software und die Überlassung der Nutzungsrechte an Dritte, - Beratung über den Einsatz und die Optimierung sowie Anwender-Schulungen und Integration in sonstige Software- Lösungen, - Vermittlung, Vermietung, Verpachtung und Vertrieb jeglicher sonstiger Nutzungsmöglichkeiten von EDV-Anlagen und deren Zubehör, - Kapitalmäßige Beteiligung an im Bereich der Informationstechnologie tätigen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH ist am 04.07.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Manfred Kuhne ist bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.09.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin fand am 04.10.2024 statt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein besonderer Prüfungstermin auf den 07.10.2025 festgesetzt wurde. Der verfügbare Massebestand beträgt 252,79 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 371.275,65 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH ist am 04.07.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Manfred Kuhne ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 04.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 04.10.2024.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH ist am 04.07.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Manfred Kuhne ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 04.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 04.10.2024. Es wurden mehrere besondere Prüfungstermine angeordnet, wobei der letzte terminierte Stichtag der 07.10.2025 ist. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 252,79 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 371.275,65 EUR zu berücksichtigen. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 28.01.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 38/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Georg-Elser-Straße 17, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 8145), vertr. d.: 1. Mohamed Ayadi, als GF der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Herderstraße 26, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), 2. Marc Karl …
22 IN 38/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Georg-Elser-Straße 17, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 8145), vertr. d.: 1. Mohamed Ayadi, als GF der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Herderstraße 26, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), 2. Marc Karl Seidemann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 28.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 38/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Georg-Elser-Straße 17, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 8145), vertr. d.: 1. Mohamed Ayadi, als GF der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Herderstraße 26, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), 2. Marc Karl …
22 IN 38/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Georg-Elser-Straße 17, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 8145), vertr. d.: 1. Mohamed Ayadi, als GF der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Herderstraße 26, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), 2. Marc Karl Seidemann, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, Tel.: 06421/407960, Fax: 06421/15858, E-Mail: info@kuhne-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 252,79 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 371.275,65 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Marburg, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 38/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Georg-Elser-Straße 17, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 8145), vertr. d.: 1. Mohamed Ayadi, als GF der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Herderstraße 26, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), 2. Marc Karl …
22 IN 38/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Georg-Elser-Straße 17, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 8145), vertr. d.: 1. Mohamed Ayadi, als GF der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Herderstraße 26, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), 2. Marc Karl Seidemann, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manfred Kuhne festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich mit Beschluss vom 20.05.2025 festgesetzter Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 12.500,00 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der mit Beschluss vom 20.05.2025 festgesetzte Vorschuss auf die Vergütung und Auslagen war entsprechend in Abzug zu bringen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 38/24 (25): Über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Georg-Elser-Straße 17, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 8145), vertr. d.: 1. Mohamed Ayadi, (Geschäftsführer), 2. Marc Karl Seidemann, (Geschäftsführer), ist am 04.07.2024 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter …
22 IN 38/24 (25): Über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Georg-Elser-Straße 17, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 8145), vertr. d.: 1. Mohamed Ayadi, (Geschäftsführer), 2. Marc Karl Seidemann, (Geschäftsführer), ist am 04.07.2024 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, Tel.: 06421/407960, Fax: 06421/15858, E-Mail: info@kuhne-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.09.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 04.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.09.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (04.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 08.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 38/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Georg-Elser-Straße 17, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 8145), vertr. d.: 1. Mohamed Ayadi, als GF der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Herderstraße 26, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), 2. Marc Karl …
22 IN 38/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Georg-Elser-Straße 17, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 8145), vertr. d.: 1. Mohamed Ayadi, als GF der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Herderstraße 26, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), 2. Marc Karl Seidemann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 38/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Georg-Elser-Straße 17, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 8145), vertr. d.: 1. Mohamed Ayadi, als GF der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Herderstraße 26, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), 2. Marc Karl …
22 IN 38/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Georg-Elser-Straße 17, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 8145), vertr. d.: 1. Mohamed Ayadi, als GF der IDA Intelligent Data Analytics GmbH, Herderstraße 26, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), 2. Marc Karl Seidemann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 08.01.2025
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