Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IDF Industrieservice GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRA 4893
EUID
DEG1312.HRA4893
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 93/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Schlusstermin
12.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDF Industrieservice GmbH & Co. KG ist ein Schlusstermin für den 12. August 2025 bestimmt, an dem die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, die Erörterung der Schlussrechnung sowie die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis stattfinden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff hat seine Vergütung erhalten; die Insolvenzmasse beträgt 173.933,57 EUR. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beläuft sich auf 765.845,19 EUR, bei einem verfügbaren Massebestand von 164.180,79 EUR (abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten). Das Verfahren ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen IDF Industrieservice GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4893 P), Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf, eingetragener Sitz: Rangsdorf, vertreten durch den IDF Industrieservice Verwaltungs GmbH, Ladestr. 7 a, 15834 Rangsdorf, vertreten durch Frau Roswitha Frost
- Verfahrens…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen IDF Industrieservice GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4893 P), Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf, eingetragener Sitz: Rangsdorf, vertreten durch den IDF Industrieservice Verwaltungs GmbH, Ladestr. 7 a, 15834 Rangsdorf, vertreten durch Frau Roswitha Frost
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam - wurde nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 5. November 2025, 6 IN 93/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IDF Industrieservice GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4893 P), Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf, eingetragener Sitz: Rangsdorf, vertreten durch den IDF Industrieservice Verwaltungs GmbH, Ladestr. 7 a, 15834 Rangsdorf, vertreten durch Frau Roswitha Frost
- Ver…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IDF Industrieservice GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4893 P), Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf, eingetragener Sitz: Rangsdorf, vertreten durch den IDF Industrieservice Verwaltungs GmbH, Ladestr. 7 a, 15834 Rangsdorf, vertreten durch Frau Roswitha Frost
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam - wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 12. August 2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 4. Juli 2025, 6 IN 93/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IDF Industrieservice GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4893 P), Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf, eingetragener Sitz: Rangsdorf, vertreten durch den IDF Industrieservice Verwaltungs GmbH, Ladestr. 7 a, 15834 Rangsdor…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IDF Industrieservice GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4893 P), Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf, eingetragener Sitz: Rangsdorf, vertreten durch den IDF Industrieservice Verwaltungs GmbH, Ladestr. 7 a, 15834 Rangsdorf, vertreten durch Frau Roswitha Frost
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam - wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 173.933,57 EUR. Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen für die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten in Höhe von 20% und für die Betriebsfortführung in Höhe von 15,7%. festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 80 Zustellungen gewährt. Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 93/19, Amtsgericht Potsdam, 4. Juli 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IDF Industrieservice GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4893 P), Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf, eingetragener Sitz: Rangsdorf, vertreten durch den IDF Industrieservice Verwaltungs GmbH, Ladestr. 7 a, 15834 Rangsdorf, vertreten durch Frau Roswitha Frost
- Ver…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IDF Industrieservice GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4893 P), Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf, eingetragener Sitz: Rangsdorf, vertreten durch den IDF Industrieservice Verwaltungs GmbH, Ladestr. 7 a, 15834 Rangsdorf, vertreten durch Frau Roswitha Frost
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 93/19 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 765.845,19 EUR. Der verfügbare Massebestand beträgt 164.180,79 EUR, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam
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