Projektierung, Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen jeder Art einschließlich Druckluftanlagen; Stahlbau- und Blechbarbeiten, Modernisierung von Kranen sowie Neu-, Um- und Ausbau elektrischer Anlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 23.02.2024 ist über das Vermögen der idm Industrieservice und Drucklufttechnik Magdeburg GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wobei Verfügungen über Bankkonten untersagt sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann bestellt worden. Am 30.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Verfahren wird mündlich geführt. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 28.05.2024. Eine Gläubigerversammlung findet am 25.06.2024 statt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen wird sowie Forderungen geprüft werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 63/24 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der idm Industrieservice und Drucklufttechnik Magdeburg GmbH, OT Osterweddingen, Am Biotop 1, 39171 Sülzetal, Projektierung, Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen jeder Art einschließlich Druckluftanlagen; Stahlbau-…
340 IN 63/24 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der idm Industrieservice und Drucklufttechnik Magdeburg GmbH, OT Osterweddingen, Am Biotop 1, 39171 Sülzetal, Projektierung, Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen jeder Art einschließlich Druckluftanlagen; Stahlbau- und Blechbarbeiten, Modernisierung von Kranen sowie Neu-, Um- und Ausbau elektrischer Anlagen. (AG Stendal, HRB 103782), vertr. d.: Andreas Voigt, Saarbrücker Straße 5, 39122 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 23.02.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der Antragstellerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de bestellt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die sofortige Beschwerde kann bzw. muss in den Fällen des § 130d ZPO als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 23.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Am 30.04.2024 um 09:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der idm Industrieservice und Drucklufttechnik Magdeburg GmbH, OT Osterweddingen, Am Biotop 1, 39171 Sülzetal, Projektierung, Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen jeder Art ei…
Amtsgericht Magdeburg: Am 30.04.2024 um 09:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der idm Industrieservice und Drucklufttechnik Magdeburg GmbH, OT Osterweddingen, Am Biotop 1, 39171 Sülzetal, Projektierung, Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen jeder Art einschließlich
Druckluftanlagen; Stahlbau- und Blechbarbeiten, Modernisierung von Kranen sowie Neu-, Um- und Ausbau elektrischer Anlagen. (AG Stendal, HRB 103782), vertreten durch:
Andreas Voigt, Saarbrücker Straße 5, 39122 Magdeburg, (Geschäftsführer).
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 28.05.2024. Gläubigerversammlung: Am Dienstag, 25.06.2024, 09:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 340 IN 63/24 (381) - (30.04.2024)
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