Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IF Systembau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Vogelgesang 6, 36251 Bad Hersfeld
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRA 1859
EUID
DEM1305.HRA1859
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 29/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth
Kanzlei
diligens rechtsanwälte
Adresse
Goethestraße 21, 99817 Eisenach
Telefon
03691-787 85-50
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag besonderer Prüfungstermin
13.03.2024
Schlusstermin
17.06.2025
Aufhebung
22.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Bad Hersfeld (Aktenzeichen 11 IN 29/21), wurde am 09.02.2024 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der 13.03.2024 als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin bestimmt ist. Der Insolvenzverwalter Dr. jur. Martin Linsenbarth hat die Vergütung und Auslagen nach Abschluss der Masseberechnung (Massewert 66.005,21 EUR) festsetzen lassen. Das Verfahren ist am 22.12.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG ist am 22.12.2025 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 17.06.2025 festge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG ist am 22.12.2025 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 17.06.2025 festgelegt war. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Stellungnahmen zum Vergütungsantrag erhoben werden. Der verfügbare Massebestand betrug 120,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 87.065,86 EUR zu berücksichtigen waren. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt, wobei die Berechnungsmasse 66.005,21 EUR betrug. Vor der Schlussphase wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 13.03.2024 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 29/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 22.12.2025 gemäß §…
11 IN 29/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 22.12.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die…
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.03.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 09.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind die Vergütung und…
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
XXX
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Auslagen zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von XXX EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 66.005,21 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von XXX EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von XXX EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe XXX EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von XXX EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt XXX EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um XXX EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit XXX EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von XXX EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 17 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung XXX EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die…
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Stellungnahmen zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 22.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), soll die Schlussvertei…
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Hersfeld zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth, Goethestraße 21, 99817 Eisenach, Tel.: 03691-787 85-50, Fax: 03691-787 85-49, E-Mail: eisenach@diligens-rechtsanwaelte.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 120,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 87.065,86 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 22.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
wir…
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
wird das Verfahren schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Es wird eine besondere Gläubigerversammlung einberufen.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht ist der 19.11.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Die Zustimmung bzw. Ablehnung zu
" besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche mit dem Land Baden-Württemberg
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 15.10.2024
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