Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IFM Raguhn UG haftungsbeschränkt
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Priorauer Straße 47, 06779 Raguhn-Jeßnitz OT Raguhn
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 21744
EUID
DEW1215.HRB21744
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 42/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Adresse
Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/1227670
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
15.04.2024 , 10:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.06.2024
Berichtstermin
02.07.2024 , 11:50 Uhr
Schlusstermin
08.12.2025 , 08:50 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Mauer- und Betonbau, der Lüftungsbau, der Metallbau, das Facilitymanagement sowie das Immobilienmanagement.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 15.04.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IFM Raguhn UG haftungsbeschränkt eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.06.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 02.07.2024 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 28.10.2025 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Schlusstermin ist auf den 08.12.2025 bestimmt, der der Abnahme der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände dient. Ein Massebestand in Höhe von 5645,41 EUR steht abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1854,65 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 42/24: Über das Vermögen der IFM Raguhn UG haftungsbeschränkt, Priorauer Str. 47, 06779 Raguhn-Jeßnitz (AG Stendal, HRB 21744), vertr. d.: Horst Reichel, Markesche Str. 31, 06779 Raguhn-Jeßnitz, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2024 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechts…
2 IN 42/24: Über das Vermögen der IFM Raguhn UG haftungsbeschränkt, Priorauer Str. 47, 06779 Raguhn-Jeßnitz (AG Stendal, HRB 21744), vertr. d.: Horst Reichel, Markesche Str. 31, 06779 Raguhn-Jeßnitz, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2024 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 02.07.2024, 11:50 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179; InsO).
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren IFM Raguhn UG haftungsbeschränkt, Priorauer Str. 47, 06779 Raguhn-Jeßnitz (AG Stendal, HRB 21744), vertr. d.: Horst Reichel, Markesche Str. 31, 06779 Raguhn-Jeßnitz, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 28.10.2025 die Vergütung und die Auslag…
2 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren IFM Raguhn UG haftungsbeschränkt, Priorauer Str. 47, 06779 Raguhn-Jeßnitz (AG Stendal, HRB 21744), vertr. d.: Horst Reichel, Markesche Str. 31, 06779 Raguhn-Jeßnitz, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 28.10.2025 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, die festgesetzte Vergütung der Masse zu entnehmen. Die der Vergütungsberechnung nach § 2 InsVV zugrunde gelegten Berechnungsmasse ergab sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 5900,11 EUR zugrunde gelegt. Zu- oder Abschläge gem. § 3 InsVV wurden nicht festgesetzt.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren IFM Raguhn UG haftungsbeschränkt, Priorauer Str. 47, 06779 Raguhn-Jeßnitz (AG Stendal, HRB 21744), vertr. d.: Horst Reichel, Markesche Str. 31, 06779 Raguhn-Jeßnitz, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Montag,…
2 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren IFM Raguhn UG haftungsbeschränkt, Priorauer Str. 47, 06779 Raguhn-Jeßnitz (AG Stendal, HRB 21744), vertr. d.: Horst Reichel, Markesche Str. 31, 06779 Raguhn-Jeßnitz, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Montag, 08.12.2025 um 8.50 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt.
Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 5645,41 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten.
Zu berücksichtigen sind 1854,65 EUR Insolvenzforderungen. Forderungen gemäß §§ 38; 39 InsO können nicht bedient werden. Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsbelehrungen kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 28.10.2025
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