Berichts- und PrüfungsterminMecklenburg-VorpommernHRB 1677
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
"Ihr Friseur" GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Rostock HRB 1677
EUID
DEN1206V.HRB1677
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
61a IN 644/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.12.2023
Berichtstermin
28.02.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
28.02.2024 , 10:00 Uhr
Fristende
14.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Ihr Friseur" GmbH ist eröffnet. Der Eröffnungsbeschluss erging am 01.12.2023. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wurde für den Berichts- und Prüfungstermin das mündliche Verfahren angeordnet und der Eröffnungsbeschluss insoweit aufgehoben. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über verschiedene Angelegenheiten, darunter die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie Fragen zur Fortführung des Unternehmens und Betriebsveräußerung, wurde anberaumt. Sowohl der Berichtstermin als auch der Prüfungstermin finden am 28.02.2024 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 227, 2. OG, Zochstraße 13, 18057 Rostock statt. Bei Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gemäß § 160 InsO als erteilt. Widersprüche gegen Forderungen können nur mündlich im Prüfungstermin erhoben werden. Die Entscheidung ist mit einer Erinnerung binnen zwei Wochen an das Amtsgericht Rostock anfechtbar.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Ihr Friseur" GmbH ist eröffnet. Der Eröffnungsbeschluss erging am 01.12.2023. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wurde für den Berichts- und Prüfungstermin das mündliche Verfahren angeordnet und der Eröffnungsbeschluss insoweit aufgehoben. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Ihr Friseur" GmbH ist eröffnet. Der Eröffnungsbeschluss erging am 01.12.2023. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wurde für den Berichts- und Prüfungstermin das mündliche Verfahren angeordnet und der Eröffnungsbeschluss insoweit aufgehoben. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über verschiedene Angelegenheiten, darunter die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, wurde auf den 28.02.2024 anberaumt. Am selben Tag findet auch der Prüfungstermin statt. Später wurde ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung über die Zustimmung zur freihändigen Veräußerung einer Immobilie der Schuldnerin angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 14.10.2024 Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61a IN 644/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
"Ihr Friseur" GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin Jutta Prüß, Querstraße 2, 18209 Bad Doberan
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 1677
- Schuldnerin -
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Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wird für den Berichts- und P…
61a IN 644/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
"Ihr Friseur" GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin Jutta Prüß, Querstraße 2, 18209 Bad Doberan
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 1677
- Schuldnerin -
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Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wird für den Berichts- und Prüfungstermin das mündliche Verfahren angeordnet und der Eröffnungsbeschluss vom 01.12.2023 insoweit aufgehoben.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 28.02.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 227, 2. OG, Zochstraße 13, 18057 Rostock
Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 28.02.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 227, 2. OG, Zochstraße 13, 18057 Rostock
Hinweise:
Der Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, kann nur mündlich in diesem Termin erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 11.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61a IN 644/23
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In dem Insolvenzverfahren der
"Ihr Friseur" GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin Jutta Prüß, Querstraße 2, 18209 Bad Doberan
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 1677
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur freihändigen V…
61a IN 644/23
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In dem Insolvenzverfahren der
"Ihr Friseur" GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin Jutta Prüß, Querstraße 2, 18209 Bad Doberan
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 1677
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur freihändigen Veräußerung der schuldnerischen Immobilie, belegen in Querstr. 2, 18209 Bad Doberan, eingetragen im Grundbuch Bad Doberan, Blatt 10756, Flur 1, Flurstück328/1
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.10.2024 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 02.09.2024
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