Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 107064
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Insolvenzprofil
iinovis GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Bergrat-Bilfinger-Straße 5, 74177 Bad Friedrichshall
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 107064
EUID
DEB8534.HRB107064
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10697/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann
Rolle
Sachwalter
Adresse
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon
+49(89)5480330
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
31.10.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.12.2024
Berichtstermin
28.01.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
28.01.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von technischen Beratungen, Ingenieurleistungen und Fahrzeugdesign jeglicher Art, insbesondere für neue Technologien auf dem Gebiet der Automobilentwicklung, Zweiradentwicklung, Verfahrenstechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der iinovis GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Groß Andreas und Mittendorf Frank, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, eingetragen im Handelsregister unter HRB 107064. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rechtsanwälte act legal Tischendorf, Rechtsanwälte PartG mbB aus Frankfurt. Am 01.04.2026 hat der Sachwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, was gemäß §§ 285, 208 Abs. 1 InsO zu einer entsprechenden gerichtlichen Feststellung führte. Die Bekanntmachung des Amtsgerichts München als Insolvenzgericht datiert vom 08.04.2026.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der iinovis GmbH wurde am 31.10.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Es ist Eigenverwaltung angeordnet worden. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.12.2024 bei d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der iinovis GmbH wurde am 31.10.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Es ist Eigenverwaltung angeordnet worden. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.12.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 28.01.2025 anberaumt. Später wurde angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1513 IN 10697/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
iinovis GmbH, Bergrat-Bilfinger-Straße 5, 74177 Bad Friedrichshall, vertreten durch die Geschäftsführer Groß Andreas und Mittendorf Frank
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 107064
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmäch…
1513 IN 10697/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
iinovis GmbH, Bergrat-Bilfinger-Straße 5, 74177 Bad Friedrichshall, vertreten durch die Geschäftsführer Groß Andreas und Mittendorf Frank
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 107064
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act legalTischendorf, Rechtsanwälte PartG mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
|
hat der Sachwalter am 01.04.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, §§ 285, 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1513 IN 10697/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
iinovis GmbH, Bergrat-Bilfinger-Straße 5, 74177 Bad Friedrichshall, vertreten durch die Geschäftsführer Groß Andreas und Mittendorf Frank
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 107064
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rech…
1513 IN 10697/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
iinovis GmbH, Bergrat-Bilfinger-Straße 5, 74177 Bad Friedrichshall, vertreten durch die Geschäftsführer Groß Andreas und Mittendorf Frank
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 107064
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Geschäftszweig/Beschäftigung: Erbringung von technischen Beratungen, Ingenieurleistungen und Fahrzeugdesign jeglicher Art, insb für neue Technologien u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.10.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon: +49(89)5480330
Telefax: +49(89)548033111
Email: mail@pohlmannhofmann.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.12.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 28.01.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 28.01.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Nord Leasing GmbH, vertreten durch Robert Grimm,
Neuer Wall 34, 20354 Hamburg
|Herr Domenic Pafel, c/o IG Metall München, c
Werinherstraße 79, 81541 München
|Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit München-Team 031, vertreten durch Frau Ulbricht, Kapuzinerstraße 26, 80337 München
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 09.08.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.10.2024
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