Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRA 707198
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Insolvenzprofil
Immo VBV Besitz UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRA 707198
EUID
DEB8535.HRA707198
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
101 IN 433/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Bekanntmachung
11.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immo VBV Besitz UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wurde durch Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung eingeleitet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, wo die Schuldnerin im Handelsregister unter der Nummer HRA 707198 geführt wird. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Immo VBV Besitz Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Jacoby. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Karlsruhe. Das Verfahren ist mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
101 IN 433/25
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In dem Verfahren über den Antrag der
Immo VBV Besitz UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Am Storrenacker 1 A
76139 Karlsruhe
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Immo VBV Besitz Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Am Storrenacker 1 A
76139 Karlsruhe
(Amtsgericht Mannheim HRB 726236)
die…
101 IN 433/25
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In dem Verfahren über den Antrag der
Immo VBV Besitz UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Am Storrenacker 1 A
76139 Karlsruhe
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Immo VBV Besitz Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Am Storrenacker 1 A
76139 Karlsruhe
(Amtsgericht Mannheim HRB 726236)
diese vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Jacoby
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 707198
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 11.08.2025
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