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Insolvenzprofil
Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Kurbrunnenstraße 20, 67098 Bad Dürkheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 11534
EUID
DET3104V.HRB11534
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr.
Aktenzeichen
1 IN 132/25
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.01.2026 , 12:00 Uhr
Eröffnung
01.03.2026 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.04.2026
Stichtag Prüfungstermin
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung und der Handel mit Immobilien jeder Art sowie die Beratung zu diesen Tätigkeiten. Dies beinhaltet auch die Begleitung von Projektentwicklungen zur Vertriebsreife und den Vertrieb der entwickelten Immobilien, die Vermittlung von Immobilien, auch im Sinne des § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO, die Vermittlung von Darlehensverträgen, auch Immobiliendarlehen im Sinne der § 34c Abs. 1. Nr. 2 GewO und § 34 i GewO, sowie die Projektentwicklung und Baubetreuung, auch im Sinne von § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Verwaltung von Immobilien, insbesondere die Hausverwaltung. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem KWG aus. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH ist am 01.03.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 12.01.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.04.2026 anzumelden. Der ursprünglich für den 01.06.2026 geplante Berichts- und Prüfungstermin ist aufgehoben worden. Stattdessen wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Stichtag für die schriftliche Prüfung der Forderungen ist der 01.06.2026. Die Anmeldefrist endet am 18.05.2026. Die Insolvenztabelle wird in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH ist am 01.03.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 12.01.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrens…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH ist am 01.03.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 12.01.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.04.2026 anzumelden. Ursprünglich war für den 01.06.2026 eine mündliche Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin angesetzt. Dieser Termin ist jedoch aufgehoben worden; stattdessen wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, bleibt der 01.06.2026. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 18.05.2026. Die Insolvenztabelle wird im ersten Drittel des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag niedergelegt. Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 132/25 : Über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH, Kurbrunnenstr. 20, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534), vertr. d.: Michael Kaiser, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2026 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter …
1 IN 132/25 : Über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH, Kurbrunnenstr. 20, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534), vertr. d.: Michael Kaiser, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2026 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwälte, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/533 922-0, Fax: 0621/533 922 11, E-Mail: mannheim@ernestus.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.04.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 01.06.2026, 12:00 Uhr, C10 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 01.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 132/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH, Kurbrunnenstr. 20, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534), vertr. d.: Michael Kaiser, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2026 um 12.00 Uhr die vorläufige Verwaltung …
1 IN 132/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH, Kurbrunnenstr. 20, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534), vertr. d.: Michael Kaiser, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2026 um 12.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwälte, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/533 922-0, Fax: 0621/533 922 11, E-Mail: mannheim@ernestus.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 09.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 132/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH, Kurbrunnenstr. 20, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534), vertr. d.: Michael Kaiser, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Sch…
1 IN 132/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH, Kurbrunnenstr. 20, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534), vertr. d.: Michael Kaiser, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 29.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 132/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH, Kurbrunnenstr. 20, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534), vertr. d.: Michael Kaiser, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
1. Der Termin zur Gläubigerversammlung am 01.…
1 IN 132/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH, Kurbrunnenstr. 20, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534), vertr. d.: Michael Kaiser, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
1. Der Termin zur Gläubigerversammlung am 01.06.2026 wird aufgehoben.
2. Es wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1, 3 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
3. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwal-
ters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des
Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen
Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem
anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die
Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung
oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine
Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräuße-
rung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.05.2026) und
dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden (18.06.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 132/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH, Kurbrunnenstr. 20, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534), vertr. d.: Michael Kaiser, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters …
1 IN 132/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH, Kurbrunnenstr. 20, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534), vertr. d.: Michael Kaiser, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 103.216,57 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Unter Würdigung der Gesamtumstände ist das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die Berücksichtigung der geltend gemachten Zuschläge
angemessen ist.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 08.07.2026
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