Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Immobilienverwaltung Siebelts UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 19371
EUID
DEX1517R.HRB19371
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
94 IN 75/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Bach
Rolle
Sonderinsolvenzverwalterin
Adresse
Langenstücken 34, 22393 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
25.03.2025
Verteilungstermin
25.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilienverwaltung Siebelts UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Bekanntmachungen des Amtsgerichts Neumünster veröffentlicht. Zunächst wurde am 10.02.2025 bekanntgegeben, dass die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt, wobei der Prüfungsstichtag der 25.03.2025 ist. Später, am 25.06.2025, wurde eine Abschlagsverteilung bekanntgegeben. Dabei standen 70.000,00 Euro Verteilungsmasse zur Verfügung, während Forderungen in Höhe von 392.388,76 Euro zu berücksichtigen waren. Im weiteren Verlauf, am 29.07.2025, wurde die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Bach bekanntgegeben. Die Beträge wurden gemäß Antrag vom 24.07.2025 festgesetzt, wobei eine Quote von 20 % der Forderungen als Berechnungsgrundlage diente. Gegen die Entscheidung zur Vergütungsfestsetzung können Rechtsbehelfe eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
94 IN 75/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Immobilienverwaltung Siebelts UG (haftungsbeschränkt), Lannweg 4, 24306 Lebrade,
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebelts
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19371 KI
- Schuldnerin -
findet eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar…
94 IN 75/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Immobilienverwaltung Siebelts UG (haftungsbeschränkt), Lannweg 4, 24306 Lebrade,
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebelts
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19371 KI
- Schuldnerin -
findet eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 70.000,00 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 392.388,76 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
94 IN 75/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Immobilienverwaltung Siebelts UG (haftungsbeschränkt), Lannweg 4, 24306 Lebrade, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebelts
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19371 KI
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen…
94 IN 75/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Immobilienverwaltung Siebelts UG (haftungsbeschränkt), Lannweg 4, 24306 Lebrade, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebelts
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19371 KI
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Bach, Langenstücken 34, 22393 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Sonderinsolvenzverwalterin vom 24.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem Wert der Forderung, die durch die Sonderinsolvenzverwalterin geprüft wurde, auszugehen. Da hier von einer Quote von 20 % der Forderungen auszugehen ist, ist der Berechnung die Quote in Höhe von 49.282,17 EUR zu Grunde zu legen. Die Vergütung ist begrenzt auf die Vergütung, die ein Anwalt gemäß RVG erhalten wird. Diese wurde von der Sonderinsolvenzverwalterin geltend gemacht.
Der Sonderinsolvenzverwalterin war daher eine Vergütungs in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Sonderinsolvenzverwalterin entstandenen Auslagen waren pauschal in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 29.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
94 IN 75/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Immobilienverwaltung Siebelts UG (haftungsbeschränkt), Lannweg 4, 24306 Lebrade,
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebelts
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19371 KI
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gew…
94 IN 75/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Immobilienverwaltung Siebelts UG (haftungsbeschränkt), Lannweg 4, 24306 Lebrade,
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebelts
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19371 KI
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 25.03.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 10.02.2025
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