Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 10794
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Insolvenzprofil
IMPEC LTD & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 10794
EUID
DER2503.HRB10794
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 155/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.03.2025
Vergütungsfestsetzung
14.08.2025
Schlussverteilung
15.08.2025
Einstellung
30.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPEC LTD & Co. KG ist beim Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 162 IN 155/22 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Henning Bungart, ist bestellt und übt sein Amt seit dem 29.08.2023 aus. Im August 2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 11.373,81 EUR. Für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung. Da die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, ist das Verfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Der vollständige Beschluss zur Einstellung kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPEC LTD & Co. KG ist mangels kostendeckender Masse eingestellt worden (§ 207 InsO). Zuvor hatte das Gericht am 22.01.2025 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 06.03.2025 festgelegt wurde. Der Insolvenzverwalter Re…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPEC LTD & Co. KG ist mangels kostendeckender Masse eingestellt worden (§ 207 InsO). Zuvor hatte das Gericht am 22.01.2025 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 06.03.2025 festgelegt wurde. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Bungart hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen; dabei wurden vier Gläubiger berücksichtigt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, für die jedoch kein Betrag zur Verfügung stand, da die Forderungen im Range des § 38 InsO in Höhe von 11.373,81 EUR nicht gedeckt waren. Die Masse reichte nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken, weshalb eine Einstellung angekündigt wurde, falls kein Kostenvorschuss geleistet wird. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 155/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 10794 eingetragenen IMPEC LTD & Co. KG, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IMPEC LIMITED, Companies House 10625747, Lon…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 155/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 10794 eingetragenen IMPEC LTD & Co. KG, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IMPEC LIMITED, Companies House 10625747, London, Vereinigtes Königreich, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Michael Czerniak, Westerdorfplatz 7, 45326 Essen,
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
162 IN 155/22
Amtsgericht Essen, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 155/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 10794 eingetragenen IMPEC LTD & Co. KG, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IMPEC LIMITED, Companies House 10625747, …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 155/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 10794 eingetragenen IMPEC LTD & Co. KG, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IMPEC LIMITED, Companies House 10625747, London, Vereinigtes Königreich, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Michael Czerniak, Westerdorfplatz 7, 45326 Essen,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Henning Bungart, Alfredstr. 102, 45131 Essen
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden nach den Regeln bei Einstellung mangels Masse .
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 29.08.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 4 Gläubigern xxx EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.08.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
162 IN 155/22
Amtsgericht Essen, 14.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 155/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 10794 eingetragenen IMPEC LTD & Co. KG, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IMPEC LIMITED, Companies House 10625747, …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 155/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 10794 eingetragenen IMPEC LTD & Co. KG, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IMPEC LIMITED, Companies House 10625747, London, Vereinigtes Königreich, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Michael Czerniak, Westerdorfplatz 7, 45326 Essen,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 11.373,81 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
162 IN 155/22
Amtsgericht Essen, 15.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 155/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 10794 eingetragenen IMPEC LTD & Co. KG, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IMPEC LIMITED, Companies House 10625747, …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 155/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 10794 eingetragenen IMPEC LTD & Co. KG, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IMPEC LIMITED, Companies House 10625747, London, Vereinigtes Königreich, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Michael Czerniak, Westerdorfplatz 7, 45326 Essen,
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 16.10.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2000 € EUR bei der Zahlstelle Essen, IBAN DE22360000000036001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 155/22
Amtsgericht Essen, 14.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 155/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 10794 eingetragenen IMPEC LTD & Co. KG, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IMPEC LIMITED, Companies House 10625747, …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 155/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 10794 eingetragenen IMPEC LTD & Co. KG, Grugaplatz 2 - 4, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IMPEC LIMITED, Companies House 10625747, London, Vereinigtes Königreich, diese vertreten durch den Gesellschafter Herrn Michael Czerniak, Westerdorfplatz 7, 45326 Essen,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 155/22
Amtsgericht Essen, 22.01.2025
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