Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Gewerbestr. 72, 82211 Herrsching
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRA 79616
EUID
DED2601V.HRA79616
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 79/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Adresse
Kirchplatz 9, 82362 Weilheim
Telefon
+49(881)9010900
Termine & Fristen
Eröffnung
01.06.2023
Forderungsanmeldefrist
22.03.2024
Widerspruchsfrist
12.04.2024
Forderungsanmeldefrist
04.10.2024
Widerspruchsfrist
18.10.2024
Verteilungstermin
03.02.2025
Forderungsanmeldefrist
30.04.2026
Widerspruchsfrist
03.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG) ist am 01.06.2023 eröffnet worden. Im Rahmen des Verfahrens sind die Prüfung gewöhnlicher Insolvenzforderungen sowie die Anmeldung nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO erfolgt. Mit Zustimmung des Gerichts findet eine Abschlagsverteilung statt, wobei eine verfügbare Verteilungsmasse in Höhe von 2.655.291,40 Euro zur Berücksichtigung von Forderungen in gleicher Höhe steht.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG ist am 01.06.2023 vom Amtsgericht Weilheim i.OB eröffnet worden. Zunächst war Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel als vorläufiger Sachwalter bestellt, dessen Vergütung im November 2024 festgesetzt wurde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG ist am 01.06.2023 vom Amtsgericht Weilheim i.OB eröffnet worden. Zunächst war Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel als vorläufiger Sachwalter bestellt, dessen Vergütung im November 2024 festgesetzt wurde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sowie von nachrangigen Forderungen festgelegt. Die Fristen zur Anmeldung und zum Widerspruch variierten über den Zeitraum von März 2024 bis April 2026. Eine Abschlagsverteilung mit einer Masse von 2.655.291,40 Euro wurde im Februar 2025 durchgeführt. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Forderungsprüfung und -anmeldung für nachrangige Gläubiger.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 79/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Register…
2 IN 79/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 79616
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt
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Beschluss:
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1. In dem am 01.06.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bis 30.04.2026 schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel
Kirchplatz 9, 82362 Weilheim
Telefon: +49(881)9010900
Telefax: +49(881)90109060
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 03.06.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 79/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Register…
2 IN 79/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 79616
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt
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1. Die Prüfung der bis 22.03.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 29.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 79/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Register…
2 IN 79/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 79616
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt
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|findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 2.655.291,40 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 2.655.291,40 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 79/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Register…
2 IN 79/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 79616
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt
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1. Die Prüfung der bis 04.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 20.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
2 IN 79/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (v…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
2 IN 79/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 79616
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt
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Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Robert Hänel, Kirchplatz 9, 82362 Weilheim, für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter werden wie folgt festgesetzt:
BETRAG EUR
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 29.07.2024.
Ausgehend von dem im Eröffnungsverfahren unterliegenden Vermögenswert von 6.460.112,20 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) BETRAG EUR (Insolvenzverwalter-Regelvergütung), von der die Vergütung des vorläufigen Sachwalters 15 % beträgt, §§ 12, 12 a InsVV.
Der vorläufige Sachwalter beantragt hierzu einen Zuschlag von 60 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Sachwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der vorläufige Sachwalter hatte in diesem Verfahren die schuldnerische Betriebsfortführung über 10 Wochen bis zur Verfahrenseröffnung überwacht und kontrolliert. Diese Tätigkeit war mit hohen Aufwand verbunden, da es sich hier um ein komplexes, international ausgerichtetes Geschäftsmodel handelte. Ein Zuschlag für diesen Tätigkeitsbereich ist zulässig und in Höhe von 25 % hier angemessen; vgl. Graf-Schlicker/Wipperführt, InsO, 6. Aufl. § 12a InsVV Rn. 28.
Für die Begleitung und Abstimmung des Investorenprozesses wird ein weiterer Zuschlag im Grunde ein Zuschlag anerkannt und hier in Höhe von 25 % als angemessen erachtet. Die Überwachung des Insolvenzgeldvorfinanzierungsprozesses und die Begleitung der Arbeitnehmerangelegenheiten für 53 Beschäftigte rechtfertigt einen weiteren Zuschlag - hier - in Höhe von 10 %. Ebenso zuschlagsfähig ist der Mehraufwand durch die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, mit dem drei Sitzungen stattfanden. Hier ist ein Zuschlag von 10 % zulässig und erscheint angemessen.
Ein weiterer Zuschlag ist angemessen für die komplexe und mit hohem Aufwand verbundene Überwachung des ordnungsgemäßen Umgangs mit den bestehenden Drittrechten; hierfür ist ein Zuschlag von 10 % angemessen.
Aus der summenmäßigen Zuschlagssumme von 80 % macht der vorläufige Sachwalter einen Gesamtzuschlag von 60 % geltend. Dieser erscheint dem Gericht aufgrund der Komplexität und der unternehmerischen Besonderheiten als angemessen und festsetzbar.
Die Schuldnerin und die vormaligen vorläufigen Gläubigerausschussmitglieder wurden zum Antrag gehört. Einwände wurde nicht vorgebracht.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 04.11.2024
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