Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IN Aerosystems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 212048
EUID
DEP2305.HRB212048
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
903 IN 181/22 - 5 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Viktor von Websky
Adresse
Königstraße 50, 30175 Hannover
Telefon
0511 26277783
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.04.2024
Schlusstermin
10.10.2025
Aufhebung
16.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Entwurf und der Bau von Multimode Amphibienflugzeugen und Amphibienfahrzeugen sowie der Handel mit diesen Gegenständen, - der Handel mit Maschinen, Maschinenersatzteilen, Maschinenzubehör, Werkzeugen, elektrischen und elektronischen Geräten und Teilen, Verbrauchsmaterial für technische Vorgänge sowie mit Gegenständen aus den Bereichen Transporttechnik, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Elektroenergietechnik, - die Beratung in technischen Angelegenheiten, sowie Vermittlung von Handels- und Dienstleistungsgeschäften im technischen Bereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN Aerosystems GmbH ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden. Zuvor war das Verfahren bereits in fortgeschrittenen Phasen. Am 23.02.2024 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 05.04.2024 bestimmt wurde. Am 12.08.2025 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Viktor von Websky festgesetzt. Ebenfalls am 12.08.2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 10.10.2025 festgelegt wurde. Der verfügbare Massebestand wurde mit 4.992,92 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 98.377,57 EUR zu berücksichtigen waren. Da keine Masse zur Verteilung vorhanden war, endete das Verfahren mit der Aufhebung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 181/22 - 5 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN Aerosystems GmbH, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 212048), vertr. d.: Ivan Novikov-Kopp, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu ver…
903 IN 181/22 - 5 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN Aerosystems GmbH, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 212048), vertr. d.: Ivan Novikov-Kopp, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 181/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN Aerosystems GmbH, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 212048), vertr. d.: Ivan Novikov-Kopp, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemel…
903 IN 181/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN Aerosystems GmbH, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 212048), vertr. d.: Ivan Novikov-Kopp, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 23.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 181/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN Aerosystems GmbH, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 212048), vertr. d.: Ivan Novikov-Kopp, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Vi…
903 IN 181/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN Aerosystems GmbH, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 212048), vertr. d.: Ivan Novikov-Kopp, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Viktor von Websky festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 181/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN Aerosystems GmbH, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 212048), vertr. d.: Ivan Novikov-Kopp, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf…
903 IN 181/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN Aerosystems GmbH, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 212048), vertr. d.: Ivan Novikov-Kopp, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Viktor von Websky, Königstraße 50, 30175 Hannover, Tel.: 0511 26277783, Fax: 0511 26277698 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 4.992,92 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 98.377,57 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 12.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 181/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN Aerosystems GmbH, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 212048), vertr. d.: Ivan Novikov-Kopp, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§…
903 IN 181/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN Aerosystems GmbH, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 212048), vertr. d.: Ivan Novikov-Kopp, Robert-Koch-Straße 33, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 10.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.08.2025
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