Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IN and OUT Fachtouristik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRB 2334
EUID
DEM1710.HRB2334
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 101/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Thomas Rittmeister
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
17.06.2026
Prüfungstermin
22.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Veranstaltung, die Vermittlung und der Vertrieb von touristischen Leistungen aller Art im In- und Ausland sowie Veranstaltungen von Kongressen, Incentives und die Durchführung von Großveranstaltungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der IN and OUT Fachtouristik GmbH mit Sitz in Wetzlar ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für die nachträgliche Anmeldung dieser Forderungen endet am 17.0elle.2026. Ein besonderer Prüfungstermin ist auf den 22.07.2026 festgesetzt. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zu diesem Termin schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der zu prüfenden Forderungen beim zuständigen Insolvenzgericht erheben. Die Insolvenztabelle sowie die Unterlagen zur nachträglichen Anmeldung werden im ersten Drittel des Zeitraums zwischen der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wetzlar zur Einsicht ausgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 101/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN and OUT Fachtouristik GmbH, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 2334), vertr. d.: Uwe Schneider, Am Rabenbaum 42, 35584 Wetzlar, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Rittme…
3 IN 101/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN and OUT Fachtouristik GmbH, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 2334), vertr. d.: Uwe Schneider, Am Rabenbaum 42, 35584 Wetzlar, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Rittmeister festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
XXX
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 11 InsVV a. F.
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
XXX
EUR
Auslagen zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
XXX
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.03.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 46.514,07 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 11 InsVV a. F. daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 101/20: In dem Insolvenzverfahren IN and OUT Fachtouristik GmbH, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 2334), vertr. d.: Uwe Schneider, Am Rabenbaum 42, 35584 Wetzlar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 17.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangig…
3 IN 101/20: In dem Insolvenzverfahren IN and OUT Fachtouristik GmbH, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 2334), vertr. d.: Uwe Schneider, Am Rabenbaum 42, 35584 Wetzlar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 17.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 22.07.2026 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 17.06.2026 und dem vorstehenden Stichtag 22.07.2026 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 03.06.2026
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