Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 67565
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Insolvenzprofil
Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alfred-Nobel-Straße 27, 50226 Frechen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 67565
EUID
DER3306.HRB67565
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 122/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.04.2026 , 10:41 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 10:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.08.2026
Berichtstermin
30.09.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
30.09.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb von Industrie- und Werkschutz sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 20.04.2026 um 10:41 Uhr im Verfahren zur Begründung des Gruppen-Gerichtsstands sowie im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH (HRB 67565, Frechen) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die gesetzlich vertretene Schuldnerin wird durch Geschäftsführer Andreas Schindler vertreten. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts ist die Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Die Schuldnerin ist in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, die Einziehung von Forderungen und Bankguthaben obliegt der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Zudem sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat zudem die Prüfung vorzunehmen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, welche Aussichten für eine Fortführung bestehen und ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Sie soll innerhalb von drei Tagen Vorschläge für einen vorläufigen Gläubigerausschuss unterbreiten. Das Aktenzeichen wurde von 70d IE 1/26 [KV] auf 70d IN 122/26 berichtigt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH ist am 01.07.2026 um 10:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 20.04.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei die Berichtigung des Aktenzeichens von 70d IE 1/26 auf 70d IN 122/…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH ist am 01.07.2026 um 10:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 20.04.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei die Berichtigung des Aktenzeichens von 70d IE 1/26 auf 70d IN 122/26 erfolgte. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin sowie zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 30.08.2026. Ein Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind für den 30.09.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IE 1/26 [KV]
In dem Verfahren zur Begründung des Gruppen-Gerichtsstands
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 67565 eingetragenen Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH, Alfred-Nobel-Straße 27, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IE 1/26 [KV]
In dem Verfahren zur Begründung des Gruppen-Gerichtsstands
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 67565 eingetragenen Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH, Alfred-Nobel-Straße 27, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schindler, Alfred-Nobel-Str. 27, 50226 Frechen
Geschäftszweig: der Betrieb von Industrie- und Werkschutz sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.
ist am 20.04.2026, um 10:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IE 1/26 [KV]
Amtsgericht Köln, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 122/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 67565 eingetragenen Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH, Alfred-Nobel-Straße 27, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schindl…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 122/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 67565 eingetragenen Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH, Alfred-Nobel-Straße 27, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schindler, Alfred-Nobel-Str. 27, 50226 Frechen
wird der Sicherungsbeschluss vom 20.04.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt: Das zutreffende Aktenzeichen lautet 70d IN 122/26 (und nicht 70d IE 1/26 [KV]).
70d IN 122/26
Amtsgericht Köln, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 122/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 67565 eingetragenen Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH, Alfred-Nobel-Straße 27, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schindl…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 122/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 67565 eingetragenen Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH, Alfred-Nobel-Straße 27, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schindler, Alfred-Nobel-Str. 27, 50226 Frechen
wird heute, am 20.04.2026, um 10:41 Uhr, zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol,
Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, Tel.: 0221 6695203 0 , Fax 0221 6695203 99
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt.
InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht allgemeine Vertreterin der Schuldnerin.
Sie hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu
sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin
zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und
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sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Sie ist berechtigt, Auskünfte über
die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird zugleich beauftragt, als Sachverständige zu
prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgebender Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens bestehen. Sie hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Sie soll zugleich prüfen,
- wer als Mitglied eines vorläufigen Gläubigerausschusses nach Maßgabe des
§§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a, 67 Abs. 2 InsO in Betracht kommt und zur Annahme
des Amtes bereit ist, und dies möglichst innerhalb von drei Tagen mitteilen.
Falls die vorläufige Insolvenzverwalterin den Auftrag nicht binnen vier Wochen
vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 23 Abs. 1 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde
ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift
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der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für
die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß
§ 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die
Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem
01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen
Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs
mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird
hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70d IN 122/26
Amtsgericht Köln, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 122/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 67565 eingetragenen Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH, gegründet am 14.03.1997, Alfred-Nobel-Straße 27, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schindler, Alfred-…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 122/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 67565 eingetragenen Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH, gegründet am 14.03.1997, Alfred-Nobel-Straße 27, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schindler, Alfred-Nobel-Str. 27, 50226 Frechen
Geschäftszweig: der Betrieb von Industrie- und Werkschutz sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2026, um 10:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, Telefon: 0221 6695203 0, Fax: 0221 6695203 99.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 24.04.2026 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Geschäftsführer des Operativen Service der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, diese vertreten durch die Erste Fachkraft für Insolvenzgeld-Refinanzierung, Frau Petra Müller, Bonner Str. 351, 50968 Köln,
- Frau Jasmin Henn, c/o Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH, Alfred-Nobel-Straße 27, 50226 Frechen,
- Herrn Marcel Molitor, c/o IHM Sicherheits- und Service GmbH, Winzinger Straße 109, 67433 Neustadt an der Weinstraße.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 30.09.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70d IN 122/26
Amtsgericht Köln, 01.07.2026
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