Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG ist am 01.12.2021 vom Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 03.06.2026 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Der frühere Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Morgner ist aus persönlichen Gründen entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt bestellt worden. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Der Schlusstermin und das weitere Verfahren werden im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Insolvenzgläubiger können bis zum 30.07.2026 Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis beim Gericht einreichen. Zur Verteilung steht eine Masse von 40.620,01 EUR für Forderungen in Höhe von 396.342,55 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1750/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRA 7420
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH; d…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1750/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRA 7420
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Ramona Schuppan
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 03.06.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1750/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRA 7420
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH; d…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1750/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRA 7420
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Ramona Schuppan
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung festgesetzt.
Der Vorschussbetrag ist auf die Vergütung anzurechnen. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Restbetrag der festgesetzten Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.12.2021 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 29.01.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 305.114,77 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV .
Der Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Abschlag in Höhe von 5 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 29.01.2026 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist hinter der Regelvergütung zurückzubleiben, wenn die verwalterliche Geschäftsführung dies rechtfertigt. Dieser Fall ist vorliegend durch die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1750/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRA 7420
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH; d…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1750/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRA 7420
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Ramona Schuppan
ergeht am 19.08.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Rechtsanwalt Sebastian Morgner wird auf eigenen Antrag aus seinem Amt als Insolvenzverwalter entlassen, da er aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, das Amt als Insolvenzverwalter weiter auszuüben.
2. Zum neuen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Nick Marquardt
FEIGL & ROTHAMEL Rechtanwälte & Steuerberater PartGmbB
Wallgäßchen 4
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 41890955
Telefax: 0351 41890956
Email geschäftlich: dresden@feigl.biz
bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1750/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRA 7420
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH; d…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1750/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRA 7420
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Ramona Schuppan
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 30.07.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 396.342,55 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 40.620,01 EUR zur Verfügung".
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.