Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 44508
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Insolvenzprofil
Ineco GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ummelner Straße 4-6, 33649 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 44508
EUID
DER2101.HRB44508
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 739/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Birgitt Pollmann
Rolle
Sachverständige
Adresse
Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld
Termine & Fristen
Antragstellung
06.08.2025
Antragstellung
01.12.2025
Gutachtenerstellung
15.12.2025
Beschluss
27.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Hausverwaltung, die Verwaltung von Einkaufszentren und Center Management sowie Immobilienberatung und Verwaltungen jeglicher Art, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen sowie die Steuerung von Immobiliendienstleistern und Bauprojekten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ineco GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44508, wurde durch das Amtsgericht Bielefeld mangels Masse abgewiesen. Der Gläubiger, das Finanzamt Bielefeld-Innenstadt, hatte am 06.08.2025 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Ein weiterer Antrag einer weiteren Gläubigerin ging am 01.12.2025 bei Gericht ein. Das Gericht stellte fest, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, das Vermögen der Schuldnerin jedoch voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies stützte sich auf ein schriftliches Gutachten der Sachverständigen Rechtsanwältin Birgitt Pollmann vom 15.12.2025. Da kein ausreichender Kostenvorschuss gezahlt wurde, erfolgte die Abweisung des Antrags mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Der Beschluss erging am 27.01.2026. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin und der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 739/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Bielefeld-Innenstadt, Ravensberger Straße 90, 33607 Bielefeld
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44508 eingetragene Ineco GmbH, Jahnplatz 6, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 739/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Bielefeld-Innenstadt, Ravensberger Straße 90, 33607 Bielefeld
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44508 eingetragene Ineco GmbH, Jahnplatz 6, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Yevhen Yezerskyy, Bielefeld und Herrn Andreas Berengar von Unruh, Halle
- Schuldnerin -
wird der am 06.08.2025 eingegangene Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten der vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwältin Birgitt Pollmann, Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld vom 15.12.2025.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 98.882,05 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Bielefeld, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1093/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44508 eingetragenen Ineco GmbH, Jahnplatz 6, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Yevhen Yezerskyy, Kurze Str. 35, 33613 B…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1093/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44508 eingetragenen Ineco GmbH, Jahnplatz 6, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Yevhen Yezerskyy, Kurze Str. 35, 33613 Bielefeld und Herrn Andreas Berengar von Unruh, Hesseltal 11, 33790 Halle
ist der am 01.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 28.11.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 27.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bielefeld, 27.01.2026
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