Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Infinity Staging Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 26864
EUID
DET2210V.HRB26864
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 251/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
15.02.2024 , 09:00 Uhr
Berichtstermin
10.04.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.07.2024
Prüfungstermin
21.08.2024 , 09:00 Uhr
Nachtragstermin
15.07.2026 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im Bereich der Projektierung, Realisierung, Logistik und Ausstattung von Veranstaltungen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 15.02.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.07.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin ist für den 10.04.2024 und ein Prüfungstermin für den 21.08.2024 angesetzt worden. Am 26.02.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist für den 15.07.2026 bestimmt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH ist am 15.02.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.07.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Berichterstattung des Verwalters…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH ist am 15.02.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.07.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Berichterstattung des Verwalters und zur Entscheidung über die Bestellung eines Gläubigerausschusses sowie andere Verfahrensanliegen fand am 10.04.2024 statt. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist für den 21.08.2024 angesetzt. Am 26.02.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde auf den 15.07.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 251/23: Über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft (AG Koblenz, HRB 26864), vertr. d.: 1. Thomas Kläser, Bussardweg 10, 53844 Troisdorf, (Geschäftsführer), ist am 15.02.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr.…
6 IN 251/23: Über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft (AG Koblenz, HRB 26864), vertr. d.: 1. Thomas Kläser, Bussardweg 10, 53844 Troisdorf, (Geschäftsführer), ist am 15.02.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228-8100056, Fax: 0228-81000820, E-Mail: rae-bonn@dhpg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 10.04.2024, 11:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Mittwoch, 21.08.2024, 09:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 15.02.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 251/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft (AG Koblenz, HRB 26864), vertr. d.: 1. Thomas Kläser, Bussardweg 10, 53844 Troisdorf, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 26.02.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolven…
6 IN 251/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft (AG Koblenz, HRB 26864), vertr. d.: 1. Thomas Kläser, Bussardweg 10, 53844 Troisdorf, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 26.02.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 05.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 251/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft (AG Koblenz, HRB 26864), vertr. d.: 1. Thomas Kläser, als GF der Firma, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträg…
6 IN 251/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft (AG Koblenz, HRB 26864), vertr. d.: 1. Thomas Kläser, als GF der Firma, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.07.2026, 11:30 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 251/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft (AG Koblenz, HRB 26864), vertr. d.: 1. Thomas Kläser, als GF der Firma, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalte…
6 IN 251/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft (AG Koblenz, HRB 26864), vertr. d.: 1. Thomas Kläser, als GF der Firma, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.12.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 51.927,97 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der im Regelfall 25 % beträgt. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 14.01.2025
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