Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 341258
EUID
DEB8535.HRB341258
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
83 IN 426/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.10.2025
Berichtstermin
26.11.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
26.11.2025 , 09:00 Uhr
Widerspruchsfrist Ende
23.07.2026
Insolvenzplantermin
31.07.2026 , 11:00 Uhr
Widerspruchsfrist Ende
06.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Verkauf von optischen Informationssystemen sowie die Aufzeichnung von Dokumenten und Daten auf optische Speicherplatten als Dienstleistung für Dritte. Ferner darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFOSCAN GmbH ist am 01.09.2025 um 08:00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Renald Metoja bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.10.2025 beim Sachwalter anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und der Prüfungstermin sind für den 26.11.2025 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg anberaumt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.10.2025 zur Einsicht niedergelegt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Heidelberg eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFOSCAN GmbH ist am 01.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, und Rechtsanwalt Dr. jur. Renald Metoja ist zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 14.10.2025 anzumelden. Ein B…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFOSCAN GmbH ist am 01.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, und Rechtsanwalt Dr. jur. Renald Metoja ist zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 14.10.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 26.11.2025 anberaumt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen in mehreren Schritten geprüft, wobei Widerspruchsfristen bis zum 23.07.2026 und 06.08.2026 bestanden haben. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und Abstimmung darüber ist für den 31.07.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
83 IN 426/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, vertreten durch d. Geschäftsführer Reinhard Bayer,
Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldneri…
83 IN 426/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, vertreten durch d. Geschäftsführer Reinhard Bayer,
Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Panoramaweg 29, 72658 Bempflingen, Gz.: 0297/25-DZ
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.09.2025 um 08.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Renald Metoja
Auwiesen 5, 74889 Sinsheim
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.10.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 26.11.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 26.11.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
83 IN 426/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldneri…
83 IN 426/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Panoramaweg 29, 72658 Bempflingen, Gz.: 0297/25-DZ
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Freitag, 31.07.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Hinweise:
1) In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden (§ 235 Abs. 2, S. 2 InsO).
2) Der Sachwalter hat gem. § 232 InsO die Möglichkeit der Stellungnahme erhalten. Er kann die Stellungnahme bis zum 27.07.2026 bei Gericht einreichen (§ 235 Abs. 2, S. 2 InsO).
3) Mit der Zustellung des obigen Beschlusses erhalten Sie eine Abschrift des Insolvenzplans. Soweit Sie als Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen wollen, werden Sie gebeten, Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass mitzubringen, sowie ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder den Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind. Bitte achten Sie darauf, ob Sie in einer der im Insolvenzplan gebildeten Gläubigergruppen berücksichtigt sind. Vertretungsvollmachten müssen im Original vorliegen. Ggf. ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen, um die Vertretungsberechtigung nachzuweisen.
4) Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Erörterungs- und Abstimmungstermin inhaltliche Änderungen des Insolvenzplans möglich sind (§ 240 InsO).
5) Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den nach Annahme des Planes durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gem. § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
- gegen den Plan gestimmt hat und
- mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 03.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
83 IN 426/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldnerin -
Verfahrensb…
83 IN 426/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Panoramaweg 29, 72658 Bempflingen, Gz.: 0297/25-DZ
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) - Tabellenblattnummer 43-64 - erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
83 IN 426/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldnerin -
Verfahrensb…
83 IN 426/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Panoramaweg 29, 72658 Bempflingen, Gz.: 0297/25-DZ
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) - Tabellenblattnummer 65-66 - erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 23.07.2026
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