Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
INFUSER Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Max-Enderlin-Straße 11, 68259 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 716057
EUID
DEB8535.HRB716057
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 1629/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Renald Metoja
Adresse
O 4, 13-16, 68161 Mannheim
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
20.03.2025
Einwendungen gegen Schlussverzeichnis
13.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, das Herstellen, die Vermarktung und der Verkauf umweltfreundlicher Technologien sowie Projektentwicklung und die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen, ferner der Transport sowie die Entwicklung von Logistiksystemen und die Bereitstellung des Equipments für Lebendfischtransporte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFUSER Deutschland GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 20 - 24) im schriftlichen Verfahren erfolgt; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 20.03.2025. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Renald Metoja hat die Vergütung und Auslagen erstattet bekommen. Das Verfahren ist fortgeschritten: Die Schlussverteilung findet mit Genehmigung des Insolvenzgerichts statt. Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme vor. Nach Abzug der Massekosten und Masseschulden steht ein Betrag von 18.912,36 EUR zur Verfügung. Auf die angemeldeten und festgestellten Forderungen in Höhe von 61.015,556 EUR entfällt eine Quote von 31,00 %. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren; Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind bis einschließlich 13.10.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1629/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFUSER Deutschland GmbH, Max-Enderlin-Str. 11, 68259 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Florian Christopher Hartung
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 716057
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197…
4 IN 1629/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFUSER Deutschland GmbH, Max-Enderlin-Str. 11, 68259 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Florian Christopher Hartung
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 716057
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.10.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mannheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 18.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1629/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFUSER Deutschland GmbH, Max-Enderlin-Str. 11, 68259 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Florian Christopher Hartung
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 716057
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen de…
4 IN 1629/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFUSER Deutschland GmbH, Max-Enderlin-Str. 11, 68259 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Florian Christopher Hartung
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 716057
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Renald Metoja, O 4, 13-16, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 21.03.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 46.750,05 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Zustellungskosten waren pauschal in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 18.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFUSER Deutschland GmbH, Amtsgericht Mannheim, Az.: 4 IN 1629/20 findet
mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung statt.
Das Verteilungsverzeichnis nach § 188 InsO liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten beim Amtsgericht Insolvenzgericht
Mannheim vo…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFUSER Deutschland GmbH, Amtsgericht Mannheim, Az.: 4 IN 1629/20 findet
mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung statt.
Das Verteilungsverzeichnis nach § 188 InsO liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten beim Amtsgericht Insolvenzgericht
Mannheim vor.
Verfügbar sind - nach Abzug der Massekosten und Masseschulden in Höhe von € 23.374,93- € 18.912,36.
Auf die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO, die nach dem Verteilungsverzeichnis € 61.015,56
betragen, entfällt eine Quote von 31,00 %.
Amtsgericht Mannheim Insolvenzgericht, 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1629/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFUSER Deutschland GmbH, Max-Enderlin-Str. 11, 68259 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Florian Christopher Hartung
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 716057
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewö…
4 IN 1629/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INFUSER Deutschland GmbH, Max-Enderlin-Str. 11, 68259 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Florian Christopher Hartung
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 716057
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 - 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 13.02.2025
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