Die Bauwerksanierung und Fassadenhydrophobierung, die Trockenlegung von Bauwerken sowie deren Graffitischutz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurbüro Drewel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bonn anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, übt sein Amt seit dem 11.08.2023 aus. Im April 2025 wurde ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 14.05.2025 festgesetzt. Im Juli 2025 folgte ein weiterer Prüfungstermin zum 01.09.2025. Im November 2025 stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu, wobei festgestellte Forderungen in Höhe von 170.157,38 EUR vorlagen und ein Verteilungsbetrag von 29.265,90 EUR zur Verfügung stand. Die Beteiligten konnten bis zum 05.01.2026 Stellung zur Schlussrechnung und Vergütung nehmen. Am 14.01.2026 wurde die Vergütung des Verwalters festgesetzt. Das Verfahren ist schließlich mit Beschluss vom 29.04.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 97/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17125 eingetragenen Ingenieurbüro Drewel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Godesberger Str. 12, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Re…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 97/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17125 eingetragenen Ingenieurbüro Drewel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Godesberger Str. 12, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Adolf Drewel, Lerchenweg 6, 53757 Sankt Augustin
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 11.08.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 18 Gläubigern auf xxx EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 120 % und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.09.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
99 IN 97/23
Amtsgericht Bonn, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 97/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17125 eingetragenen Ingenieurbüro Drewel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Godesberger Str. 12, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reine…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 97/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17125 eingetragenen Ingenieurbüro Drewel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Godesberger Str. 12, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Adolf Drewel, Lerchenweg 6, 53757 Sankt Augustin
wird das Insolvenzverfahren nach Durchführung aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
99 IN 97/23
Amtsgericht Bonn, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 97/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17125 eingetragenen Ingenieurbüro Drewel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Godesberger Str. 12, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Re…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 97/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17125 eingetragenen Ingenieurbüro Drewel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Godesberger Str. 12, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Adolf Drewel, Lerchenweg 6, 53757 Sankt Augustin
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 97/23
Amtsgericht Bonn, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 97/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17125 eingetragenen Ingenieurbüro Drewel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Godesberger Str. 12, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Re…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 97/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17125 eingetragenen Ingenieurbüro Drewel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Godesberger Str. 12, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Adolf Drewel, Lerchenweg 6, 53757 Sankt Augustin
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.01.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 97/23
Amtsgericht Bonn, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 97/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17125 eingetragenen Ingenieurbüro Drewel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Godesberger Str. 12, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Re…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 97/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17125 eingetragenen Ingenieurbüro Drewel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Godesberger Str. 12, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Adolf Drewel, Lerchenweg 6, 53757 Sankt Augustin
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 170.157,38 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 29.265,90 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
99 IN 97/23
Amtsgericht Bonn, 12.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 97/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17125 eingetragenen Ingenieurbüro Drewel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Godesberger Str. 12, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Re…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 97/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17125 eingetragenen Ingenieurbüro Drewel Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Godesberger Str. 12, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Adolf Drewel, Lerchenweg 6, 53757 Sankt Augustin
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 97/23
Amtsgericht Bonn, 02.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.