Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ingenieurbüro Seiffert GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lerchenweg 12, 41849 Wassenberg
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 11988
EUID
DER3101.HRB11988
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 227/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Adresse
Mozartstr. 15, 41061 Mönchengladbach
Telefon
02161/2479 730
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.01.2024 , 09:45 Uhr
Eröffnung
23.05.2024 , 16:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.06.2024
Berichtstermin
08.08.2024
Prüfungstermin
08.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Ingenieurbüros Bauwesen für Baustatik, Tragwerksplanung, Sporthallenbau und Industriebau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurbüro Seiffert GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 11988, ist am 23.05.2024 um 16:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines am 14.11.2023 eingegangenen Antrags eines Gläubigers. Bereits am 04.01.2024 waren vorläufige Insolvenzverwalterische Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Nada Nasser zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist Rechtsanwältin Nada Nasser zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.06.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 08.08.2024. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 10.07.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 227/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 11988 eingetragenen Ingenieurbüro Seiffert GmbH, Lerchenweg 12, 41849 Wassenberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Renate und Herrn Ron Seiffer…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 227/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 11988 eingetragenen Ingenieurbüro Seiffert GmbH, Lerchenweg 12, 41849 Wassenberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Renate und Herrn Ron Seiffert,
Geschäftszweig: Betrieb eines Ingenieurbüros
ist am 04.01.2024, um 09:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Mozartstr. 15, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 227/23
Amtsgericht Aachen, 04.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 227/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 11988 eingetragenen Ingenieurbüro Seiffert GmbH, Lerchenweg 12, 41849 Wassenberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Renate Seifert, Lerchenweg 12, 41849 Wassenberg und Herrn R…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 227/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 11988 eingetragenen Ingenieurbüro Seiffert GmbH, Lerchenweg 12, 41849 Wassenberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Renate Seifert, Lerchenweg 12, 41849 Wassenberg und Herrn Ron Seiffert, Lerchenweg 12, 41849 Wassenberg
Geschäftszweig: Betrieb eines Ingenieurbüros
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 23.05.2024, um 16:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nada Nasser, Mozartstr. 15, 41061 Mönchengladbach, Telefon: 02161/2479 730, Fax: 021612479629.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 08.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 10.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
91 IN 227/23
Amtsgericht Aachen, 23.05.2024
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