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Insolvenzprofil
Ingenieurteam LB Haus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 152123
EUID
DEP3210.HRB152123
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 39/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hanken
Adresse
Am Markt 9, 49685 Emstek
Telefon
04473 / 92 913 18
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.12.2025
Schlusstermin
19.12.2025
Aufhebung
11.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurteam LB Haus GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hanken bestellt. Im Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 18.12.2025 festgelegt ist. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt, und ein Schlusstermin wurde auf den 19.12.2025 bestimmt. Der verfügbare Massebestand belief sich zuletzt auf 5.342,71 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 319.719,47 EUR. Das Verfahren ist am 11.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 39/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurteam LB Haus GmbH, Max-Planck-Straße 7a, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 152123), vertr. d.: Artus Gorginyan, Südender Gaste 13, 26810 Westoverledingen, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung …
9 IN 39/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurteam LB Haus GmbH, Max-Planck-Straße 7a, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 152123), vertr. d.: Artus Gorginyan, Südender Gaste 13, 26810 Westoverledingen, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurteam LB Haus GmbH, Max-Planck-Straße 7a, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 152123), vertr. d.: Artus Gorginyan, Südender Gaste 13, 26810 Westoverledingen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der …
9 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurteam LB Haus GmbH, Max-Planck-Straße 7a, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 152123), vertr. d.: Artus Gorginyan, Südender Gaste 13, 26810 Westoverledingen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hanken, Am Markt 9, 49685 Emstek, Tel.: 04473 / 92 913 18, Fax: 04473 / 93 222 74, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 5.342,71 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 319.719,47 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cloppenburg, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurteam LB Haus GmbH, Max-Planck-Straße 7a, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 152123), vertr. d.: Artus Gorginyan, Südender Gaste 13, 26810 Westoverledingen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christi…
9 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurteam LB Haus GmbH, Max-Planck-Straße 7a, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 152123), vertr. d.: Artus Gorginyan, Südender Gaste 13, 26810 Westoverledingen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hanken festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 162,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 58 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurteam LB Haus GmbH, Max-Planck-Straße 7a, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 152123), vertr. d.: Artus Gorginyan, Südender Gaste 13, 26810 Westoverledingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 …
9 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurteam LB Haus GmbH, Max-Planck-Straße 7a, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 152123), vertr. d.: Artus Gorginyan, Südender Gaste 13, 26810 Westoverledingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
19.12.2025.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurteam LB Haus GmbH, Max-Planck-Straße 7a, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 152123), vertr. d.: Artus Gorginyan, Südender Gaste 13, 26810 Westoverledingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten…
9 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurteam LB Haus GmbH, Max-Planck-Straße 7a, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 152123), vertr. d.: Artus Gorginyan, Südender Gaste 13, 26810 Westoverledingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 28.10.2025
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