Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
INGMeister GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Donnersbergstraße 7, 65187 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 32927
EUID
DEM1906.HRB32927
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 127/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas von Römer
Kanzlei
fluck | von römer | rechtsanwälte
Adresse
Walkmühlstr. 2, 65195 Wiesbaden
Telefon
0611 732 99 60
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.03.2026 , 07:33 Uhr
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
08.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die techn. Beratung, die Herstellung, Montage und der Vertrieb mechanischer und elektromechanischer Geräte und Bauteile sowie Kabelkonfektionierung und Leiterplattenbestückung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der INGMeister GmbH ist am 27.03.2026 um 07:33 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas von Römer bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 08.04.2026 ist der Beschluss vom 27.03.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 127/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der INGMeister GmbH, Donnersbergstr. 7, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32927), vertr. d.: Oleg Meister, Sickingenstr. 11, 65187 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 27.03.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 08.04.2026…
10 IN 127/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der INGMeister GmbH, Donnersbergstr. 7, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32927), vertr. d.: Oleg Meister, Sickingenstr. 11, 65187 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 27.03.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 08.04.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 127/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der INGMeister GmbH, Donnersbergstr. 7, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32927), vertr. d.: Oleg Meister, Sickingenstr. 11, 65187 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2026 um 07:33 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin …
10 IN 127/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der INGMeister GmbH, Donnersbergstr. 7, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32927), vertr. d.: Oleg Meister, Sickingenstr. 11, 65187 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2026 um 07:33 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas von Römer, fluck | von römer | rechtsanwälte, Walkmühlstr. 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611 732 99 60, Fax: 0611 732 99 6111, E-Mail: info@fluck-vonroemer.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.03.2026
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