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Insolvenzprofil
Inko UG passiv GF Ines Kowalkowski
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 212567
EUID
DEP2305.HRB212567
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 36/25 -1
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
26.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der I Inko UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26. Juli 2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 36/25 -1: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der I Inko UG (haftungsbeschränkt), zuletzt eingetragene Geschäftsführerin und Gesellschafterin Ines Kowalkowski, Kurze Str. 6, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 212567) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26. Juli 2025 mangels Masse…
37 IN 36/25 -1: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der I Inko UG (haftungsbeschränkt), zuletzt eingetragene Geschäftsführerin und Gesellschafterin Ines Kowalkowski, Kurze Str. 6, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 212567) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26. Juli 2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hameln eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 € übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 26. Juli 2025
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