Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Inkowl Textiles UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Jakobistraße 5, 31552 Rodenberg
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 202372
EUID
DEP2106.HRB202372
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 119/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
05.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und der Onlineverkauf von bedruckten Textilprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Inkowl Textiles UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung erging gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, da keine Masse zur Deckung der Kosten vorhanden ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 119/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Inkowl Textiles UG (haftungsbeschränkt), Jakobistraße 5, 31552 Rodenberg (AG Stadthagen, HRB 202372), vertr. d.: Florian Alberts, Käthe-Niederkirchner-Straße 20, 10407 Berlin, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am…
47 IN 119/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Inkowl Textiles UG (haftungsbeschränkt), Jakobistraße 5, 31552 Rodenberg (AG Stadthagen, HRB 202372), vertr. d.: Florian Alberts, Käthe-Niederkirchner-Straße 20, 10407 Berlin, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bückeburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 05.02.2026
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