Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
INOMOTechnologies GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Annaberger Straße 73, 09111 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 35503
EUID
DEU1206.HRB35503
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
418 IN 128/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rüdiger Wienberg
Adresse
Michaelstraße 71, 09116 Chemnitz
Telefon
0371 381770
E-Mail
Termine & Fristen
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter
24.01.2025 , 13:03 Uhr
Beschluss
31.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von elektrischen Fahrzeugen und Hybridfahrzeugen, vornehmlich deren Batterien, Teilprodukte und Technologien sowie Handel mit Lizenzen und Patenten; Entwicklungen von elektrischen Energiespeichern und Teilprodukten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INOMO Technologies GmbH eine Berichtigung des Beschlusses vom 24.01.2025 erlassen. Dabei wurde der Name des Schuldners von "INOMOTechnologies GmbH" auf die korrekte Schreibweise "INOMO Technologies GmbH" berichtigt. Die Entscheidung ist am 31.03.2025 ergangen. Gegen diese Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzgericht Chemnitz hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INOMO Technologies GmbH eine Berichtigung des Beschlusses vom 24.01.2025 verfügt, wonach der Name des Schuldners korrekt als 'INOMO Technologies GmbH' lautet. Im Zuge des Eröffnungsverfahrens ist Rüdiger Wienberg zum vorläufigen Insolvenz…
Das Insolvenzgericht Chemnitz hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INOMO Technologies GmbH eine Berichtigung des Beschlusses vom 24.01.2025 verfügt, wonach der Name des Schuldners korrekt als 'INOMO Technologies GmbH' lautet. Im Zuge des Eröffnungsverfahrens ist Rüdiger Wienberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 128/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INOMO Technologies GmbH, Annaberger Straße 73, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35503
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Kubbe
ergeht am 31.03.2025 nachfolgende Entscheidung:
Der Beschlu…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 128/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INOMO Technologies GmbH, Annaberger Straße 73, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35503
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Kubbe
ergeht am 31.03.2025 nachfolgende Entscheidung:
Der Beschluss vom 24.01.2025 wird im Rubrum wie folgt berichtigt:
Anstelle von bisher: INOMOTechnologies GmbH
lautet es richtig:
INOMO Technologies GmbH.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 128/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der INOMOTechnologies GmbH, Annaberger Straße 73, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35503
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Kubbe
- wurde am 24.01.2025 um 13:03 Uhr Rüdiger Wienber…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 128/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der INOMOTechnologies GmbH, Annaberger Straße 73, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35503
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Kubbe
- wurde am 24.01.2025 um 13:03 Uhr Rüdiger Wienberg, Michaelstraße 71, 09116 Chemnitz, Telefax 0371 3817730, Telefon geschäftlich 0371 381770, Email geschäftlich chemnitz@hww.eu zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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