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Insolvenzprofil
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Industrienähbetrieb für Herstellung und Vertrieb textiler Produkte
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der INS Industrienähservice GmbH ist die Prüfung einer nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 18.12.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift erfolgen; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
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