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Insolvenzprofil
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ist die Personalfindung, -vermittlung und -überlassung, sowie die Beratung von Unternehmen im Bereich des Human Resource Management und die Bereitstellung von Mitarbeitern für Promotionaktionen.
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der INService24 GmbH ist am 18.09.2025 um 10:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 31.10.2025 um 17:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.01.2026 anzumelden. Einwendungen oder Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge (wie die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder eines Gläubigerausschusses) sind bis zum 02.02.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Für nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet; hierfür gilt eine Frist bis zum 18.05.2026. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 01.06.2026 Widerspruch erhoben werden.
Originalbekanntmachung
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