Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRA 203529
EUID
DEP2507.HRA203529
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 92/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
23.01.2025
Bekanntmachung Anzeige Masseunzulänglichkeit
24.01.2025
Erinnerungsfrist Ende
05.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co.KG ist anhängig. Das Amtsgericht Lüneburg führt das Verfahren gegen die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister unter HRA 203529. Im Rahmen dieses Verfahrens hat das Amtsgericht Uelzen am 19.02.2025 Herrn Rechtsanwalt Christoph von Bülow zum Sonderinsolvenzverwalter ernannt. Dieser ist mit der Prüfung der Forderungen beauftragt, die von Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche als Insolvenzverwalter angemeldet wurden (lfd. Nr. 0/10). Gegen den Beschluss zur Ernennung des Sonderinsolvenzverwalters kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung Erinnerung beim Amtsgericht Uelzen eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co.KG ist eröffnet. Herr Rechtsanwalt Christoph von Bülow ist zum Sonderinsolvenzverwalter ernannt worden, dessen Aufgabenkreis die Prüfung der von Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche als Insolvenzverwalter angemeldeten Forderung lfd. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co.KG ist eröffnet. Herr Rechtsanwalt Christoph von Bülow ist zum Sonderinsolvenzverwalter ernannt worden, dessen Aufgabenkreis die Prüfung der von Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche als Insolvenzverwalter angemeldeten Forderung lfd. Nr. 0/10 umfasst. Am 23.01.2025 hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Gegen die Entscheidung zur Ernennung des Sonderinsolvenzverwalters kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung Erinnerung beim Amtsgericht Uelzen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 92/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co.KG, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRA 203529), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), ist Herr Rechtsanwalt Christoph von Bülow, Lange Straße 25, 29451 Dannenberg zum Sonder…
7 IN 92/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co.KG, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRA 203529), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), ist Herr Rechtsanwalt Christoph von Bülow, Lange Straße 25, 29451 Dannenberg zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche als Insolvenzverwalter angemeldeten Forderung/en lfd. Nr. 0/10.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 92/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co.KG, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRA 203529), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 23.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzm…
7 IN 92/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co.KG, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRA 203529), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 23.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Uelzen, 24.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 92/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co.KG, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRA 203529), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), ist am 09.10.2024 um 14.19 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antra…
7 IN 92/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co.KG, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRA 203529), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), ist am 09.10.2024 um 14.19 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche, Lange Straße 25, 29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 09.10.2024
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