Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Herstellung und der Vertrieb von Schießanlangen, Sondermaschinen, elektronischen Geräten, Computersystemen, Computerelementen und Softwareprogrammen sowie der Handel mit diesen Gegenständen.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 31.03.2026 um 15:17 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Intarso GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89519, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres bestellt worden. Die Schuldnerin ist durch die Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO in ihrer Verfügungsbefugnis über Vermögensgegenstände eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Den Drittschuldnern der Intarso GmbH ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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