Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
InterMax UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Pferdebrink 18, 45357 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 28587
EUID
DER2503.HRB28587
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 50/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus van Marwyk
Adresse
Alfredstr. 45, 45130 Essen
Termine & Fristen
Ersetzung Insolvenzverwalter
24.01.2025
Festsetzung Vergütung
15.06.2026
Schlussverteilung
19.06.2026
Einstellung Ankündigung / Kostenvorschussfrist
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Tätigkeit als Bodenverleger sowie Gebäudereinigung, ferner das Tapezieren von Rauhfasertapeten und Überstreichen mit Binderfarbe
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der InterMax UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Essen ist die Masse nicht ausreichend, um die Verfahrenskosten zu decken. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden. Es besteht die Gefahr einer Einstellung des Verfahrens mangels Masse, sofern nicht bis zum 27.07.2026 ein Kostenvorschuss in Höhe von 2.500,00 EUR bei der Zahlstelle Essen eingezahlt wird. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 5.366,72 EUR, wobei für die Verteilung ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung steht. Das Gericht hat der Schlussverteilung bereits zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InterMax UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 162 IN 50/20 anhängig. Zunächst wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Moritz Wollring als Insolvenzverwalter entlassen und durch Rechtsanwalt Markus van Marwyk ersetzt. Im weiteren Verlauf teilte der In…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InterMax UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 162 IN 50/20 anhängig. Zunächst wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Moritz Wollring als Insolvenzverwalter entlassen und durch Rechtsanwalt Markus van Marwyk ersetzt. Im weiteren Verlauf teilte der Insolvenzverwalter mit, dass die Insolvenzmasse nicht ausreiche, um die Verfahrenskosten zu decken. Es wurde eine Frist zur Einzahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 2.500,00 EUR bis zum 27.07.2026 gesetzt, andernfalls werde das Verfahren mangels Masse eingestellt. Später hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 5.366,72 EUR. Für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR). Das Verteilungsverzeichnis ist bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 50/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 28587 eingetragenen InterMax UG (haftungsbeschränkt), Pferdebrink 18, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Cofala, Pferdebrink 18, 45357 Essen
hat…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 50/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 28587 eingetragenen InterMax UG (haftungsbeschränkt), Pferdebrink 18, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Cofala, Pferdebrink 18, 45357 Essen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 5.366,72 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
162 IN 50/20
Amtsgericht Essen, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 50/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 28587 eingetragenen InterMax UG (haftungsbeschränkt), Pferdebrink 18, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Cofala, Pferdebrink 18, 45357 Essen
rei…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 50/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 28587 eingetragenen InterMax UG (haftungsbeschränkt), Pferdebrink 18, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Cofala, Pferdebrink 18, 45357 Essen
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO).
Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 27.07.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2 500,00 EUR bei der Zahlstelle Essen, IBAN DE22360000000036001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Eine Zahlungsbereitschaft ist dem Insolvenzgericht gegebenenfalls bis zum vorgenannten Stichtag schriftlich anzuzeigen.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 50/20
Amtsgericht Essen, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 50/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 28587 eingetragenen InterMax UG (haftungsbeschränkt), Pferdebrink 18, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Cofala, Pferdebrink 18, 45357 Essen
sin…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 50/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 28587 eingetragenen InterMax UG (haftungsbeschränkt), Pferdebrink 18, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Cofala, Pferdebrink 18, 45357 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.06.2026.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
162 IN 50/20
Amtsgericht Essen, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 50/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 28587 eingetragenen InterMax UG (haftungsbeschränkt), Pferdebrink 18, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Cofala, Pferdebrink 18, 45357 Essen
ist…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 50/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 28587 eingetragenen InterMax UG (haftungsbeschränkt), Pferdebrink 18, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Cofala, Pferdebrink 18, 45357 Essen
ist Herr Rechtsanwalt Dr. Moritz Wollring, Alfredstr. 375, 45133 Essen aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
162 IN 50/20
Amtsgericht Essen, 24.01.2025
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