Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Intersped Logistic Solutions Ltd. & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 5494
EUID
DEW1215.HRA5494
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 21/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
13.05.2026
Stichtag Stellungnahme
13.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersped Logistic Solutions Ltd. & Co. KG ist eröffnet und läuft. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze, hat Masseunzulänglichkeit angezeigt, wodurch Klagen von Massegläubigern gegen den Verwalter unzulässig sind; diese sollen ihre Ansprüche direkt beim Verwalter geltend machen. Im schriftlichen Prüfverfahren nachträglich angemeldete Forderungen können bis zum 13.05.2026 widersprochen werden. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wurde aufgehoben, und der Stichtag für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters wurde auf den 13.05.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 21/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersped Logistic Solutions Ltd. & Co. KG, Gadewitzer Weg 10, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 5494), vertr. d.: 1. Intersped Service Limited, 69 Great Hampton Street, UK-B18 GEW Birmingham, ENGLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.…
2 IN 21/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersped Logistic Solutions Ltd. & Co. KG, Gadewitzer Weg 10, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 5494), vertr. d.: 1. Intersped Service Limited, 69 Great Hampton Street, UK-B18 GEW Birmingham, ENGLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wencke Schmidt, Untere Eichstädtstraße 5, 04299 Leipzig, (Direktor), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.05.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 21/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersped Logistic Solutions Ltd. & Co. KG, Gadewitzer Weg 10, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 5494), vertr. d.: 1. Intersped Service Limited, 69 Great Hampton Street, UK-B18 GEW Birmingham, ENGLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.…
2 IN 21/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersped Logistic Solutions Ltd. & Co. KG, Gadewitzer Weg 10, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 5494), vertr. d.: 1. Intersped Service Limited, 69 Great Hampton Street, UK-B18 GEW Birmingham, ENGLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wencke Schmidt, Untere Eichstädtstraße 5, 04299 Leipzig, (Direktor), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 13.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 21/20 In dem Insolvenzverfahren Intersped Logistic Solutions Ltd. & Co. KG, Gadewitzer Weg 10, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 5494), vertr. d.: 1. Intersped Service Limited, 69 Great Hampton Street, UK-B18 GEW Birmingham, ENGLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wencke Schmidt, Unte…
2 IN 21/20 In dem Insolvenzverfahren Intersped Logistic Solutions Ltd. & Co. KG, Gadewitzer Weg 10, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 5494), vertr. d.: 1. Intersped Service Limited, 69 Great Hampton Street, UK-B18 GEW Birmingham, ENGLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wencke Schmidt, Untere Eichstädtstraße 5, 04299 Leipzig, (Direktor), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 21/20: In dem Insolvenzverfahren Intersped Logistic Solutions Ltd. & Co. KG, Gadewitzer Weg 10, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 5494), vertr. d.: 1. Intersped Service Limited, 69 Great Hampton Street, UK-B18 GEW Birmingham, ENGLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wencke Schmidt, Unt…
2 IN 21/20: In dem Insolvenzverfahren Intersped Logistic Solutions Ltd. & Co. KG, Gadewitzer Weg 10, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 5494), vertr. d.: 1. Intersped Service Limited, 69 Great Hampton Street, UK-B18 GEW Birmingham, ENGLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wencke Schmidt, Untere Eichstädtstraße 5, 04299 Leipzig, (Direktor), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 14.07.2026 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, die festgesetzte Vergütung der Masse zu entnehmen. Die der Vergütungsberechnung nach § 2 InsVV zugrunde gelegten Berechnungsmasse ergab sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 11643,71 EUR zugrunde gelegt. Zu- oder Abschläge gem. § 3 InsVV wurden nicht festgesetzt.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 21/20: In dem Insolvenzverfahren Intersped Logistic Solutions Ltd. & Co. KG, Gadewitzer Weg 10, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 5494), vertr. d.: 1. Intersped Service Limited, 69 Great Hampton Street, UK-B18 GEW Birmingham, ENGLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wencke Schmidt, Unt…
2 IN 21/20: In dem Insolvenzverfahren Intersped Logistic Solutions Ltd. & Co. KG, Gadewitzer Weg 10, 06773 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 5494), vertr. d.: 1. Intersped Service Limited, 69 Great Hampton Street, UK-B18 GEW Birmingham, ENGLAND, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wencke Schmidt, Untere Eichstädtstraße 5, 04299 Leipzig, (Direktor), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Montag, 31.08.2026 um 11.15 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt. Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
sowie zur Anhörung der Beteiligten zur eventuellen Einstellung des Verfahrens
wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO.
Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 10.456,24 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten.
Zu berücksichtigen sind 79.686,47 EUR Insolvenzforderungen.
Forderungen gemäß §§ 38; 39 InsO können nicht bedient werden. Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus.
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der Rechtsbehelf kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die befristete Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 14.07.2026
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