Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Intersprint GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Schierholzstraße 27, 30655 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218445
EUID
DEP2305.HRB218445
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
902 IN 61/23 - 5-
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Liese
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Uhlemeyerstraße 9 - 11, 30175 Hannover
Telefon
0511 64200-790
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
23.07.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
20.10.2025
Schlusstermin
16.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gütertransport und Logistik - National und International.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH ist ein bewegter Verfahrensverlauf zu verzeichnen. Im Juli 2024 wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 23.07.2024 angeordnet, um über einen Vergleich in Höhe von 25.000,00 € mit dem ehemaligen faktischen Geschäftsführer abzustimmen. Im Juli 2025 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 20.10.2025 festgelegt wurde. Der Insolvenzverwalter Stefan Liese hat die Vergütung und Auslagen sowie die Zustellungskosten beantragt und erhalten. Die Masse umfasst zum Stand der Bekanntmachungen einen verfügbaren Bestand von 43.710,0 weit unter Berücksichtigung der Insolvenzforderungen in Höhe von 215.857,44 €. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden, wobei der Stichtag für den Schlusstermin auf den 16.03.2026 festgesetzt ist.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH ist eröffnet. Der vorläufige und spätere endgültige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Beschlüsse gefasst, darunter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Januar 2025 sowie…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH ist eröffnet. Der vorläufige und spätere endgültige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Beschlüsse gefasst, darunter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Januar 2025 sowie die Anordnung einer besonderen Gläubigerversammlung für den 23. Juli 2024 zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen. Zudem wurde ein schriftliches Prüfungsverfahren für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag auf den 20. Oktober 2025 festgelegt wurde. Im Januar 2026 wurden die Schlussverteilung sowie die Zustimmung zur Schlussverteilung beschlossen. Der Schlusstermin entspricht dem Stichtag des 16. März 2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung eingelegt werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 43.710,03 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis is…
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstraße 9 - 11, 30175 Hannover, Tel.: 0511 64200-790, Fax: 0511 64200-799 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 43.710,03 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 215.857,44 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird ertei…
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 16.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwa…
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits entnommener Vorschüsse
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 68.663,78 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 105,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 30 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführu…
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 23.07.2024, 10:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung ei
nes Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert mit dem ehemaligen faktischen Ge
schäftsführer der Schuldnerin zur Abgeltung des Ersatzes der nach Eintritt der In
solvenzreife geleisteten Zahlungen mit einem Betrag in Höhe von 25.000,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist an…
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wir…
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Re…
902 IN 61/23 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersprint GmbH, zuletzt geschäftsansässig, An der Nonnenwiese 2, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 218445), vertr. d.: Ilker Turan, Rotmilanstraße 3, 74405 Gaildorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich mit Beschluss vom 02.11.2023 festgesetzter Vergütung
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.12.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 59.918,05 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover 20.01.2025
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