Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Intersystems concept & production GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Cecilienallee 4, 40474 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 14949
EUID
DER1101.HRB14949
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 99/20
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.09.2024
Gläubigerversammlung
02.04.2025 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und Vertrieb dekorativer Elemente und Systeme serieller und individueller Art für Werbung und Verkaufsförderung; Vertrieb internationaler Design-Produkte, Planung, Entwurf und Realisation von Werbebauten insbesondere Messebauten, Show-Room-Lösungen, Shop in Shops, Points of Sale und Displays.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersystems concept & production GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 14949 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Marc Kömmerling und Michael Sander vertreten. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Schumacher & Partner. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde ein Termin für eine Gläubigerversammlung angesetzt, um über den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Herrn Michael Sander zur Begleichung seiner Zahlungspflichten aus einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18.12.2024 zu beschließen. Die Gläubigerversammlung ist auf den 02.04.2025 um 11:30 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf anberaumt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersystems concept & production GmbH ist eröffnet. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte Schumacher & Partner als Verfahrensbevollmächtigte bestellt. Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 30.08.2024 die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im sch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intersystems concept & production GmbH ist eröffnet. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte Schumacher & Partner als Verfahrensbevollmächtigte bestellt. Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 30.08.2024 die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 27.09.2024 war. Zudem ist ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den Abschluss eines Vergleichs mit einem der Geschäftsführer, Herrn Michael Sander, bestimmt worden. Dieser Termin findet am 02.04.2025 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 99/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 14949 eingetragenen Intersystems concept & production GmbH, Cecilienallee 4, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Kömmerling,…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 99/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 14949 eingetragenen Intersystems concept & production GmbH, Cecilienallee 4, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Kömmerling, Ahornstr. 9D, 40667 Meerbusch und Herrn Michael Sander,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schumacher & Partner, Speditionstraße 158, 40221 Düsseldorf
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über den Abschluss eines Vergleichs mit einem der beiden Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Michael Sander, zur Begleichung seiner Zahlungspflichten aus dem rechtskräftigen Urteil des Landgericht Düsseldorf vom 18.12.2024 (39 O 36/24).
bestimmt auf
Mittwoch, 02.04.2025, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 99/20
Amtsgericht Düsseldorf, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 99/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 14949 eingetragenen Intersystems concept & production GmbH, Cecilienallee 4, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Kömmerling
…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 99/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 14949 eingetragenen Intersystems concept & production GmbH, Cecilienallee 4, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Kömmerling
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
505 IN 99/20
Amtsgericht Düsseldorf, 30.08.2024
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