Das Insolvenzverfahren der INZ GmbH i.L., Camberger Straße 21, 60327 Frankfurt am Main, ist am 24.10.2025 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe. Das schriftliche Verfahren gemäß § 5 II InsO ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.01.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge (z. B. zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder eines Gläubigerausschusses) sind bis zum 26.01.2026 schriftlich beim Insolvengericht Frankfurt am Main einzureichen. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 388/25 I-1-8 Am 24.10.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren INZ GmbH i.L., Camberger Straße 21, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104524),
vertreten durch:
Zhuoqun Cheng, Taunusstr. 11, 50374 Erftstadt, (Liquidator), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Ka…
810 IN 388/25 I-1-8 Am 24.10.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren INZ GmbH i.L., Camberger Straße 21, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104524),
vertreten durch:
Zhuoqun Cheng, Taunusstr. 11, 50374 Erftstadt, (Liquidator), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 12.01.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 26.01.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 388/25 I-12-: In dem Insolvenzverfahren INZ GmbH i.L., Camberger Straße 21, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104524),
vertreten durch:
Zhuoqun Cheng, Taunusstr. 11, 50374 Erftstadt, (Liquidator), wurde am 24.10.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungs…
810 IN 388/25 I-12-: In dem Insolvenzverfahren INZ GmbH i.L., Camberger Straße 21, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104524),
vertreten durch:
Zhuoqun Cheng, Taunusstr. 11, 50374 Erftstadt, (Liquidator), wurde am 24.10.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 24.10.2025
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