Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IPEC International Private European Company GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 117492
EUID
DEF1103R.HRB117492
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
909 IN 102/26 - 4 -
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Thurm
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover
Telefon
0511 543815-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.06.2026 , 13:02 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IPEC International Private European Company GmbH ist am 16.06.2026 um 13:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Thurm bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 102/26 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IPEC International Private European Company GmbH, Stammestraße 40, 30459 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 117492), vertr. d.: Nihat Yazici, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 16.06.2026 um 13:02 Uhr die vorläufige Verwaltun…
909 IN 102/26 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IPEC International Private European Company GmbH, Stammestraße 40, 30459 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 117492), vertr. d.: Nihat Yazici, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 16.06.2026 um 13:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Thurm, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511 543815-0, Fax: 0511 543815-96 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.06.2026
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