Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Isenecker, Kerstin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Friesenstraße 8 - 10, 26465 Langeoog
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 2654
EUID
DEP3101.HRA2654
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 151/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Jennifer Metzler
Adresse
Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen
Telefon
0421/330610
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.08.2025 , 12:40 Uhr
Eröffnung
01.10.2025
Forderungsanmeldefrist
03.11.2025
Berichtstermin
24.11.2025 , 10:00 Uhr
Besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
09.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Kerstin Isenecker geb. Obernolte, handelnd unter Langeooger Frischemärkte Isenecker e.K., ist am 21.08.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwältin Jennifer Metzler wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.10.2025 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin hat die Gläubiger aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 03.11.2025 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 24.11.2025 statt. Die Schuldnerin wird die Restschuldbefreiung erlangen, sofern sie den gesetzlichen Obliegenheiten nachkommt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 151/25
In dem Insolvenzverfahren Kerstin Isenecker geb. Obernolte, geb. am 13.04.1971, Steinkamp 7a, 24327 Blekendorf, handelnd unter Langeooger Frischemärkte Isenecker e.K. (AG Aurich, HRA 2654), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf …
Geschäfts-Nr. 9 IN 151/25
In dem Insolvenzverfahren Kerstin Isenecker geb. Obernolte, geb. am 13.04.1971, Steinkamp 7a, 24327 Blekendorf, handelnd unter Langeooger Frischemärkte Isenecker e.K. (AG Aurich, HRA 2654), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 09.07.2026
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 151/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kerstin Isenecker geb. Obernolte, geb. am 13.04.1971, Friesenstraße 8-10, 26465 Langeoog, handelnd unter Langeooger Frischemärkte Isenecker e.K. (AG Aurich, HRA 2654), ist am 21.08.2025 um 12:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragste…
9 IN 151/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kerstin Isenecker geb. Obernolte, geb. am 13.04.1971, Friesenstraße 8-10, 26465 Langeoog, handelnd unter Langeooger Frischemärkte Isenecker e.K. (AG Aurich, HRA 2654), ist am 21.08.2025 um 12:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330610, Fax: 0421/3306110, E-Mail: info@kuhmann.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 151/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Isenecker geb. Obernolte, geb. am 13.04.1971, Friesenstraße 8-10, 26465 Langeoog, handelnd unter Langeooger Frischemärkte Isenecker e.K. (AG Aurich, HRA 2654), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295,…
9 IN 151/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Isenecker geb. Obernolte, geb. am 13.04.1971, Friesenstraße 8-10, 26465 Langeoog, handelnd unter Langeooger Frischemärkte Isenecker e.K. (AG Aurich, HRA 2654), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, bzw. 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Aurich, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 151/25 : Über das Vermögen der Kerstin Isenecker geb. Obernolte, geb. am 13.04.1971, Friesenstraße 8-10, 26465 Langeoog, handelnd unter Langeooger Frischemärkte Isenecker e.K. (AG Aurich, HRA 2654), ist am 01.10.2025 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jenn…
9 IN 151/25 : Über das Vermögen der Kerstin Isenecker geb. Obernolte, geb. am 13.04.1971, Friesenstraße 8-10, 26465 Langeoog, handelnd unter Langeooger Frischemärkte Isenecker e.K. (AG Aurich, HRA 2654), ist am 01.10.2025 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330610, Fax: 0421/3306110, E-Mail: info@kuhmann.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.11.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 24.11.2025, 10:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 03.11.2025 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Montag, 24.11.2025, 10:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 01.10.2025
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