Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
iSoKlick Advise power generation & automotive GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Cranger Straße 277, 45891 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5684
EUID
DER2507.HRA5684
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 209/19
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
09.04.2024
Prüfungstermin
24.11.2025
Fristende
13.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der iSoKlick Advise power generation & automotive GmbH & Co. KG, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, sind verschiedene Verfahrensschritte erfolgt. Nach der Prüfung der Forderungen wurde ein Prüfungsstichtag für nach der Anmeldefrist angemeldete Forderungen auf den 09.04.2024 festgelegt. Ein weiterer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen ist für den 24.111.2025 vorgesehen. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters auf Basis einer Masse von 35.184,11 EUR festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins ist im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Beteiligten bis zum 13.04.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände haben. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 94.674,85 EUR, wobei für die Verteilung ein Betrag von 7.905,46 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 209/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5684 eingetragenen iSoKlick Advise power generation & automotive GmbH & Co. KG, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haft…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 209/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5684 eingetragenen iSoKlick Advise power generation & automotive GmbH & Co. KG, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin iSoKlick Holding GmbH, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Florian Sommer, Polna 50, 51-361 Wroclaw, Polen, 45891 Gelsenkirchen, und Herrn Markus Sommer, Polna 48a, 51-361 Wroclaw, Polen,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 94.674,85 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 7.905,46 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
162 IN 209/19
Amtsgericht Essen, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 209/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5684 eingetragenen iSoKlick Advise power generation & automotive GmbH & Co. KG, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haft…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 209/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5684 eingetragenen iSoKlick Advise power generation & automotive GmbH & Co. KG, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin iSoKlick Holding GmbH, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Florian Sommer, Polna 50, 51-361 Wroclaw, Polen, 45891 Gelsenkirchen, und Herrn Markus Sommer, Polna 48a, 51-361 Wroclaw, Polen,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 35.184,11 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.03.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
[Aufruf_RMB_zwei]Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
162 IN 209/19
Amtsgericht Essen, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 209/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5684 eingetragenen iSoKlick Advise power generation & automotive GmbH & Co. KG, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haft…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 209/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5684 eingetragenen iSoKlick Advise power generation & automotive GmbH & Co. KG, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin iSoKlick Holding GmbH, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Florian Sommer, wohnhaft Polna 50, 51-361 Wroclaw, Polen und Herrn Markus Sommer, wohnhaft Polna 48a, 51-361 Wroclaw, Polen,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
13.04.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 209/19
Amtsgericht Essen, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 209/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5684 eingetragenen iSoKlick Advise power generation & automotive GmbH & Co. KG, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ge…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 209/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5684 eingetragenen iSoKlick Advise power generation & automotive GmbH & Co. KG, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14724 eingetragene iSoKlick Holding GmbH, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Markus Sommer, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen und Florian Sommer, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 171 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 171 eingesehen werden.
162 IN 209/19
Amtsgericht Essen, 21.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 209/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5684 eingetragenen iSoKlick Advise power generation & automotive GmbH & Co. KG, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ge…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 209/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5684 eingetragenen iSoKlick Advise power generation & automotive GmbH & Co. KG, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14724 eingetragene iSoKlick Holding GmbH, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Markus Sommer, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen und Florian Sommer, Cranger Str. 277, 45891 Gelsenkirchen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
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162 IN 209/19
Amtsgericht Essen, 22.10.2025
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