Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 12474
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Insolvenzprofil
Isopur-Polymertechnik UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 12474
EUID
DER2809.HRB12474
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 83/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Bitter
Adresse
Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
Termine & Fristen
Schlusstermin
05.01.2025
Vergütungsfestsetzung
05.11.2025
Aufhebung
11.02.2026 , 11:16 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Isopur-Polymertechnik UG ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Bitter hat die Schlussrechnung eingereicht. Das Gericht hat der Durchführung der Schlussverteilung im schriftlichen Verfahren zugestimmt und den Schlusstermin angeordnet. Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung sowie die Mindestvergütung wurden festgesetzt, wobei die konkreten Beträge in der Bekanntmachung als XXX € maskiert sind. Laut der Schlussrechnung steht ein Bestand in Höhe von 5.556,32 € zur Verfügung, der sich noch um Verwaltervergütung und Gerichtskosten mindert. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger in Höhe von 43.398,85 € wird keine Quote gezahlt werden. Das Verfahren ist am 11.02.2026 um 11:16 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 83/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12474 eingetragenen Isopur-Polymertechnik UG, Eikeloher Straße 4, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Helena De Almeida Diniz Paulino, Karl…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 83/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12474 eingetragenen Isopur-Polymertechnik UG, Eikeloher Straße 4, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Helena De Almeida Diniz Paulino, Karl-Carstens-Straße 5, 34369 Hofgeismar
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
wird heute, am 11.02.2026, um 11:16 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 83/18
Amtsgericht Paderborn, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 83/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12474 eingetragenen Isopur-Polymertechnik UG, Eikeloher Straße 4, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Helena De Almeida Diniz Paulino, K…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 83/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12474 eingetragenen Isopur-Polymertechnik UG, Eikeloher Straße 4, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Helena De Almeida Diniz Paulino, Karl-Carstens-Straße 5, 34369 Hofgeismar
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.01.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 83/18
Amtsgericht Paderborn, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 83/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12474 eingetragenen Isopur-Polymertechnik UG, Eikeloher Straße 4, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Helena De Almeida Diniz Paulino, K…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 83/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12474 eingetragenen Isopur-Polymertechnik UG, Eikeloher Straße 4, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Helena De Almeida Diniz Paulino, Karl-Carstens-Straße 5, 34369 Hofgeismar
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX € XXX €
Endbetrag XXX €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 20.11.2018 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§ 10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§§ 10, 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz beträgt 1.400,00 EUR und ermäßigt sich aufgrund des geringeren Aufgabenspektrums im Verbraucherinsolvenzverfahrens unter den Voraussetzungen des § 13 InsVV auf 1.120,00 EUR. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV).Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§§ 10, 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 6.477,80 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXX € (§ 13 i.V.m. § 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 13 i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 6 Gläubigern auf XXX €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.05.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Insolvenzverwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn oder dem Landgericht Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn oder dem Landgericht Paderborn eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 eingesehen werden.
2 IN 83/18
Amtsgericht Paderborn, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 83/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12474 eingetragenen Isopur-Polymertechnik UG, Eikeloher Straße 4, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Helena De Almeida Diniz Paulino, K…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 83/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12474 eingetragenen Isopur-Polymertechnik UG, Eikeloher Straße 4, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Helena De Almeida Diniz Paulino, Karl-Carstens-Straße 5, 34369 Hofgeismar
wurde die Schlussrechnung eingereicht, so dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Es steht laut Schlussrechnung ein Bestand in Höhe von € 5.556,32 zur Verfügung. Dieser Bestand vermindert sich noch um die festzusetzende Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierende Gerichtskosten. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von € 43.398,85 wird keine Quote gezahlt werden. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Paderborn, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei der Insolvenzverwalterin zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190,191 InsO.
2 IN 83/18
Amtsgericht Paderborn, 20.11.2025
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