Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
I.S.R. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 97427
EUID
DER1101.HRB97427
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 62/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Adresse
Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.03.2026 , 15:51 Uhr
Eröffnung
20.04.2026 , 13:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.06.2026
Berichtstermin
26.06.2026
Prüfungstermin
26.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bewachung, wie z.B. Objektschutz, Personenschutz und Werkschutz, Hausmeisterservice und Umzugsservice, Gebäudereinigung, Detektiv- und Ermittlungsdienstleistungen, Bauabschlussreinigung, Sicherstellungen und aufbewahren von Kraftfahrzeugen, Entrümplung und Einlagern von Gegenständen und Werten, Geld- und Werttransporte in Rahmen der BG Richtlinien, Sanitätsdienst für Veranstaltungen und Baustellen, Betreuung von Pflegebedürftigen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 19.03.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der I.S.R. GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 20.04.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zugleich sind die Verfahren 505 IN 62/26, 505 IN 66/26 und 505 IN 34/26 miteinander verbunden. Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.06.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.06.2026. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 12.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 62/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97427 eingetragenen I.S.R. GmbH, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrik Willy Garstka,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschul…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 62/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97427 eingetragenen I.S.R. GmbH, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrik Willy Garstka,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.04.2026, um 13:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 505 IN 62/26 und 505 IN 66/26 und 505 IN 34/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 62/26
Düsseldorf, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 34/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97427 eingetragenen I.S.R. GmbH, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrik Willy Garstka,
ist am 1…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 34/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97427 eingetragenen I.S.R. GmbH, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrik Willy Garstka,
ist am 19.03.2026, um 15:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 34/26
Amtsgericht Düsseldorf, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 34/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97427 eingetragenen I.S.R. GmbH, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrik Willy Garstka,
ist in dem Verfahr…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 34/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97427 eingetragenen I.S.R. GmbH, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrik Willy Garstka,
ist in dem Verfahren 505 IN 62/26 am 20.04.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
505 IN 34/26
Amtsgericht Düsseldorf, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 62/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97427 eingetragenen I.S.R. GmbH, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrik Willy Garstka,
ist am 10.07.2026 …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 62/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97427 eingetragenen I.S.R. GmbH, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrik Willy Garstka,
ist am 10.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 62/26
Amtsgericht Düsseldorf, 14.07.2026
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