Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ITConcepts Professional GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
In den Dauen 6, 53117 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 12947
EUID
DER3201.HRB12947
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 39/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Obermüller
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
01.10.2025 , 11:15 Uhr
Prüfungsstichtag
31.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informatik und Consulting, Handel mit Computer-Systemen, Erstellung von Software, Softwarevertrieb (eigene Entwicklungen und Software von Geschäftspartnern), Unternehmensberatung sowie Schulungen in diesem Bereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITConcepts Professional GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters angeordnet, die am 01.10.2025 stattfinden wird. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zum Abschluss einer Vergleichsverhandlung zwischen dem Insolvenzverwalter und der Gothaer Allgemeinen Versicherung AG. Zudem werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 31.12.2025, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 39/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12947 eingetragenen ITConcepts Professional GmbH, In den Dauen 6, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Torsten Moog, Mittelstr. 16, 53562 St Kat…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 39/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12947 eingetragenen ITConcepts Professional GmbH, In den Dauen 6, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Torsten Moog, Mittelstr. 16, 53562 St Katharinen
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss der Vergleichsverhandlung vom 13./18.08.2025 zwischen Herrn Rechtsanwalt Dirk Obermüller in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ITConcepts Professional GmbH, Herrn Rechtsanwalt Dirk Obermüller in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Cognitum Software GmbH /Amtsgericht/Insolvenzgericht Bonn 99 IN 52/20) und der Gothaer Allgemeine Versicherung AG hinsichtlich der Regulierung von Haftungsansprüchen aus Organhaftung,
bestimmt auf
Mittwoch, 01.10.2025, 11:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
99 IN 39/20
Amtsgericht Bonn, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 39/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12947 eingetragenen ITConcepts Professional GmbH, In den Dauen 6, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Torsten Moog, Kelterstr. 3 , 53639 Königs…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 39/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12947 eingetragenen ITConcepts Professional GmbH, In den Dauen 6, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Torsten Moog, Kelterstr. 3 , 53639 Königswinter OT Oberdollendorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 39/20
Amtsgericht Bonn, 19.11.2025
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