Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IUS-HCM GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 194521
EUID
DEF1103R.HRB194521
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36i IN 4290/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Thiemo Hagedorn
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
20.06.2024
Widerspruchsfrist
11.07.2024
Entscheidung
19.07.2024
Einwendungsfrist
30.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IUS-HCM GmbH i.L. wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Am 20.06.2024 hat das Gericht beschlossen, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Beteiligte hatten die Möglichkeit, bis zum 11.07.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einzulegen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten als festgestellt. Am 19.07.2024 wurde die Durchführung des Schlusstermins einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie den Vergütungsfestsetzungsantrag im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Einreichung von Einwendungen endete am 30.08.2024. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Das Gericht stimmte der Vornahme der Schlussverteilung zu. Derzeit sind Forderungen in Höhe von 369.813,35 EUR berücksichtigt, denen ein Massebestand von 274.875,25 EUR gegenübersteht. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36i IN 4290/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IUS-HCM GmbH i.L., Berggruenstraße 16, 14163 Berlin, vertreten durch den Liquidator Thiemo Hagedorn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 193223
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.06.2024 beschl…
36i IN 4290/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IUS-HCM GmbH i.L., Berggruenstraße 16, 14163 Berlin, vertreten durch den Liquidator Thiemo Hagedorn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 193223
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.06.2024 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 20.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 und 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36i IN 4290/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IUS-HCM GmbH i.L.,
Berggruenstraße 16, 14163 Berlin,
vertreten durch den Liquidator Thiemo Hagedorn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 193223
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 Ins…
36i IN 4290/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IUS-HCM GmbH i.L.,
Berggruenstraße 16, 14163 Berlin,
vertreten durch den Liquidator Thiemo Hagedorn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 193223
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Erhebung von Einwendungen gegen den Vergütungsfestsetzungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.08.2024
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen den Vergütungsfestsetzungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 369.813,35 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 274.875,25 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 06.05.2024 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurde ein Zuschlag von 25 Prozent für die erschwerte Beschaffung von Auskünften beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36i IN 4290/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IUS-HCM GmbH i.L., Berggruenstraße 16, 14163 Berlin, vertreten durch den Liquidator Thiemo Hagedorn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 193223
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 369.81…
36i IN 4290/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IUS-HCM GmbH i.L., Berggruenstraße 16, 14163 Berlin, vertreten durch den Liquidator Thiemo Hagedorn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 193223
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 369.813,35 EUR steht ein Betrag von 274.875,25 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.07.2024
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