Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IVV Immobilien Vermittlungs- und Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 60357
EUID
DET3104V.HRB60357
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr.
Aktenzeichen
1 IN 21/18
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tobias Hirte
Kanzlei
Schultze Braun
Adresse
Kriegsstr. 113, 76135 Karlsruhe
Telefon
0721/91957-0
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
30.04.2021
Antrag Festsetzung Vergütung
25.06.2025
Beschluss Vergütungsfestsetzung
13.08.2025
Anzeige Massebestand
23.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVV Immobilien Vermittlungs- und Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 3.780,96 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 294.672,75 EUR zu berücksichtigen sind. Eine Nachtragsverteilung ist erfolgt bzw. soll erfolgen, wofür das Verteilungsverzeichnis zur Einsichtnahme niedergelegt wurde. Die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung ist durch Beschluss vom 30.04.2021 festgesetzt worden; gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die Beträge nicht zu veröffentlichen. Der Verwalter hat dem Gericht am 23.12.2025 den Massebestand angezeigt. Ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung wurde mit Schriftsatz vom 25.06.2025 gestellt und durch das Gericht als angemessen bestätigt. Rechtsmittel gegen die Vergütungsfestsetzung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 21/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVV Immobilien Vermittlungs- und Verwaltungs GmbH, vert. d. d. GF Boris Meier, Gutleutstraße 52, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 60357), soll eine Nachtragsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsge…
1 IN 21/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVV Immobilien Vermittlungs- und Verwaltungs GmbH, vert. d. d. GF Boris Meier, Gutleutstraße 52, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 60357), soll eine Nachtragsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tobias Hirte, Kriegsstr. 113, 76135 Karlsruhe, Tel.: 0721/91957-0, Fax: 0721/91957-11, E-Mail: karlsruhe@schultze-braun.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 3.780,96 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 294.672,75 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 23.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 21/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVV Immobilien Vermittlungs- und Verwaltungs GmbH, vert. d. d. GF Boris Meier, Gutleutstraße 52, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 60357), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Hirte für die durch Beschluss vom 30.04.202…
1 IN 21/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IVV Immobilien Vermittlungs- und Verwaltungs GmbH, vert. d. d. GF Boris Meier, Gutleutstraße 52, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 60357), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Hirte für die durch Beschluss vom 30.04.2021 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütungfür die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Unter Würdigung der gesamtumstände ist das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis
gekommen, dass die beantragte Vergütung angemessen ist.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 13.08.2025
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