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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Tief- und Rohrleitungsbau.
Das Amtsgericht Duisburg hat am 02.06.2026 um 16:48 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der J-B Tief- und Rohrleitungsbau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38982, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
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