Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 72745
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
J. F. Dienstleistung & Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sachsstraße 17, 50259 Pulheim
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 72745
EUID
DER3306.HRB72745
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 41/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Antonio Ventola
Rolle
gesetzlich vertreten
Adresse
Speicker Höhe 14, 41069 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung / Vergleichsbeschluss
05.03.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungsstichtag
03.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Transport- und Kurierdienst sowie die Überlassung von Arbeitnehmern im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. F. Dienstleistung & Transport GmbH wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70d IN 41/22 behandelt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72745 eingetragen und hat ihren Sitz in Pulheim. Im Februar 2025 wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Abschlusses eines gerichtlichen Vergleichs im Rechtsstreit gegen die trans-o-flex Express GmbH & Co. KGaA anberaumt. Dieser Termin fand am 05.03.2025 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen in ein schriftliches Prüfungsverfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO überführt. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 03.06.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden waren ab dem 03.05.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72745 eingetragenen J. F. Dienstleistung & Transport GmbH, Sachsstr. 17, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Antonio Ventola, Speicker Höhe 14, …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72745 eingetragenen J. F. Dienstleistung & Transport GmbH, Sachsstr. 17, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Antonio Ventola, Speicker Höhe 14, 41069 Mönchengladbach
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
03.06.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
03.05.2026
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70d IN 41/22
Amtsgericht Köln, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 41/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72745 eingetragenen J. F. Dienstleistung & Transport GmbH, Sachsstr. 17, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Antonio Ventola, Speicker…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 41/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72745 eingetragenen J. F. Dienstleistung & Transport GmbH, Sachsstr. 17, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Antonio Ventola, Speicker Höhe 14, 41069 Mönchengladbach
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine v. Verwalt. beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) Rechtshandlung, hier:
Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs im Rechtsstreit gegen trans-o-flex Express GmbH & Co. KGaA, Hertzstraße 10, 69469 Weinheim vor dem Landgericht Mannheim zum Az 23 O 96/22 gemäß Hinweisbeschluss des Landgerichts Mannheim vom 09.01.2025
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 05.03.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70d IN 41/22
Amtsgericht Köln, 12.02.2025
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