Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jaacks & Eisfeld Gerüstbau und Hochbau GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Patrick Eisfeld
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Mühlenberg 2, 27628 Hagen im Bremischen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 207147
EUID
DEP2613.HRB207147
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 92/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Henningsmeier
Adresse
Osdorfer Landstr. 230, 22549 Hamburg
Telefon
040/8078810
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung nachträglicher Forderungen
11.04.2024
Stichtag Schlusstermin
22.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben einer Gerüstbaufirma, insbesondere Aufstellen, Verleih und Verkauf von Gerüsten, Arbeitnehmerüberlassung sowie Hoch-, Roh- und Trockenbau, Abbrucharbeiten, Planung und Erstellung von Bauwerken aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaacks & Eisfeld Gerüstbau und Hochbau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Henningsmeier ist bestellt. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet; die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 11.04.2024 bestimmt wurde. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 241.539,40 EUR. Es wurden Zuschläge für schwierige Sachverhaltsermittlungen und unzureichende Mitwirkung der Schuldnerin gewährt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 206.041,74 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 663.439,46 EUR zu berücksichtigen. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 22.08.2024. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche und Einwendungen bei Gericht eingehen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 92/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaacks & Eisfeld Gerüstbau und Hochbau GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Patrick Eisfeld, Am Mühlenberg 2, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 207147), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im sc…
12 IN 92/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaacks & Eisfeld Gerüstbau und Hochbau GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Patrick Eisfeld, Am Mühlenberg 2, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 207147), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 05.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 92/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaacks & Eisfeld Gerüstbau und Hochbau GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Patrick Eisfeld, Am Mühlenberg 2, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 207147), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolv…
12 IN 92/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaacks & Eisfeld Gerüstbau und Hochbau GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Patrick Eisfeld, Am Mühlenberg 2, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 207147), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 92/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaacks & Eisfeld Gerüstbau und Hochbau GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Patrick Eisfeld, Am Mühlenberg 2, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 207147), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der de…
12 IN 92/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaacks & Eisfeld Gerüstbau und Hochbau GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Patrick Eisfeld, Am Mühlenberg 2, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 207147), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 92/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaacks & Eisfeld Gerüstbau und Hochbau GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Patrick Eisfeld, Am Mühlenberg 2, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 207147), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amt…
12 IN 92/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaacks & Eisfeld Gerüstbau und Hochbau GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Patrick Eisfeld, Am Mühlenberg 2, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 207147), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Henningsmeier, Osdorfer Landstr. 230, 22549 Hamburg, Tel.: 040/8078810, Fax: 040/807881-66, E-Mail: hamburg@henningsmeier.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 206.041,74 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 663.439,46 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 92/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaacks & Eisfeld Gerüstbau und Hochbau GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Patrick Eisfeld, Am Mühlenberg 2, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 207147), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph Henningsmeier festge…
12 IN 92/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jaacks & Eisfeld Gerüstbau und Hochbau GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Patrick Eisfeld, Am Mühlenberg 2, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 207147), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph Henningsmeier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 100 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.06.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 241.539,40 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Da in diesem Verfahren Tätigkeiten angefallen sind, die zu einer erheblichlichen Mehrbelastung des Insolvenzverwalters gegenüber einem Regelverfahren geführt haben, wurden folgende Zuschläge gewährt:
- 50 % für schwierige Sachverhaltsermittlungen im Zusammenhang mit der der Klärung von Aussagen einen im Laufe des Verfahrens verstorbenen Drittschuldnern über bestehende Forderungen gegenüber ausländischen Investoren sowie Konten im Ausland. Darüber hinaus wurde aufgedeckt, dass beträchtliche Geldbeträge vom Geschäftskonto der Schuldnerin auf das Privatkonto sowie auf das Konto einer zahlungsunfähigen Tochter transferiert worden sind.
- 50 % aufgrund der unzureichenden Mitwirkung der Schuldnerin. Angeforderte Dokumente wurde regelmäßig verspätet, in vielen Fällen unvollständig und teilweise inkorrekt übermittelt. Es fanden mehrmals monatlich Zusammenkünfte in den Kanzeleiräumen des Insolvenzverwalters und ergänzende tägliche Telefonate statt. Die OPOS-Liste musste mit dem Steuerberater der Schuldnerin besprochen und aktualisiert werden. Die Unterlagen wurden schließlich vom Insolvenzverwalter persönlich im Betrieb der Schuldnerin gesichtet. Ähnlich verhielt es sich bei der Bereitstellung der BWA, der Summen- und Saldenliste sowie der jüngsten Bilanz.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 133,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 38 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 15.07.2024
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