Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JAKALE Media GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Leipziger Straße 267 - 271, 34123 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 16264
EUID
DEM1607.HRB16264
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 144/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
05.06.2024 , 13:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2024
Berichtstermin
03.09.2024
Prüfungstermin
17.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Übernahme von Komplementärsstellungen in Kommanditgesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JAKALE Media GmbH mit Sitz in Kassel ist am 05.06.2024 um 13:30 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt (White & Case Insolvenz GbR). Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 23.07.2024 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde auf den 03.09.2024 festgelegt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde am 17.03.2025 beschlossen, die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Hierfür wurde ein besonderer Prüfungstermin auf den 17.0hell6.2025 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JAKALE Media GmbH in Kassel ist am 05.06.2024 um 13:30 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.07.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JAKALE Media GmbH in Kassel ist am 05.06.2024 um 13:30 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.07.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.09.2024. Am selben Tag wurde Rechtsanwalt Carsten Koch als Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung von Forderungen aus einem Parallelverfahren ernannt. Ein weiterer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 17.06.2025 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 144/23: Über das Vermögen der JAKALE Media GmbH, Leipziger Straße 267-271, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 16264), vertr. d.: 1. Jakob Gisik, Wolfskaute 17, 34359 Reinhardshagen, (Geschäftsführer), ist am 05.06.2024 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andrea…
666 IN 144/23: Über das Vermögen der JAKALE Media GmbH, Leipziger Straße 267-271, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 16264), vertr. d.: 1. Jakob Gisik, Wolfskaute 17, 34359 Reinhardshagen, (Geschäftsführer), ist am 05.06.2024 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Rudolf-Schwander-Straße 5, 34117 Kassel, Tel.: 0561/22074170, Fax: 0561/22074-179, E-Mail: insokassel@whitecase.com, Internet: whitecaseinso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 03.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.07.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (03.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 06.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 144/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JAKALE Media GmbH, Leipziger Straße 267-271, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 16264), vertr. d.: Jakob Gisik, als GF der JAKALE Media GmbH, Wolfskaute 17, 34359 Reinhardshagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Fo…
666 IN 144/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JAKALE Media GmbH, Leipziger Straße 267-271, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 16264), vertr. d.: Jakob Gisik, als GF der JAKALE Media GmbH, Wolfskaute 17, 34359 Reinhardshagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 17.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 144/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JAKALE Media GmbH, Leipziger Straße 267-271, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 16264), vertr. d.: 1. Jakob Gisik, als GF der JAKALE Media GmbH, Wolfskaute 17, 34359 Reinhardshagen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Carsten Koch, Kassel, zum Sonderinsolvenzverw…
666 IN 144/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JAKALE Media GmbH, Leipziger Straße 267-271, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 16264), vertr. d.: 1. Jakob Gisik, als GF der JAKALE Media GmbH, Wolfskaute 17, 34359 Reinhardshagen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Carsten Koch, Kassel, zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt als Insolvenzverwalter über das Vermögen (Schuldner/in aus Parallelverfahren eingeben) angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 03.09.2024
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