Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 78638
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Insolvenzprofil
JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 78638
EUID
DER1101.HRB78638
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 109/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annamia Beyer
Adresse
Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
22.02.2024
Prüfungstermin
02.04.2025
Fristende Stellungnahme
10.06.2025
Aufhebung
30.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Erbringen von Boden-, Fliesen-, Parkett-, Platten- und Mosaiklegearbeiten, die Raumausstattung, die Gebäudereinigung, der Akustik und Trockenbau, Maler- und Tapezierarbeiten, der Einbau von genormten Baufertigkeiten sowie die Gartenpflege.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 503 IN 109/23 anhängig. Am 22.02.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren Verlauf wurden Vergütungen für die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annamia Beyer sowie für die endgültige Verwalterin festgesetzt. Ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen war der 02.04.2025. Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 68.557,03 EUR, wobei kein verteilungsfähiger Massebestand zur Verfügung steht. Das Verfahren ist mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78638 eingetragenen JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Miro…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78638 eingetragenen JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Miroslawa Therese Jaraczewski,
wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 109/23
Amtsgericht Düsseldorf, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78638 eingetragenen JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau M…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78638 eingetragenen JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Miroslawa Therese Jaraczewski,
ist am 22.02.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
503 IN 109/23
Amtsgericht Düsseldorf, 27.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt errechnet:
Endbetrag
Die Vergütung der Verwalterin…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt errechnet:
Endbetrag
Die Vergütung der Verwalterin wird in Höhe des nach Begleichung der Gerichtskosten verbleibenden Guthabens auf dem Verwaltersonderkonto, einschließlich der Vorsteuererstattung aus den Vergütungen, maximal in Höhe von ...... festgesetzt und in dieser Höhe die Entnahme gestattet.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Die Vergütung des Verwalters beträgt in der Regel 15 % der Insolvenzmasse.
Sie soll mindestens 1.400,00 EUR betragen.
Die Mindestvergütung kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 13 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung d. Insolvenzverwalt. beträgt die Masse .....
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 3.....(§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV.......
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Die notwendigen Auslagen waren zu berücksichtigen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 109/23
Amtsgericht Düsseldorf, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78638 eingetragenen JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau M…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78638 eingetragenen JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Miroslawa Therese Jaraczewski,
wird das Entgelt der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annamia Beyer, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Es wurde die Mindestvergütung festgesetzt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.04.2025 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 109/23
Amtsgericht Düsseldorf, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78638 eingetragenen JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau M…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78638 eingetragenen JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Miroslawa Therese Jaraczewski,
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Treuhänder.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 68.557,03 EUR.
Ein verteilungsfähiger Massebestand steht nicht zur Verfügung.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
503 IN 109/23
Amtsgericht Düsseldorf, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78638 eingetragenen JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau M…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78638 eingetragenen JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Miroslawa Therese Jaraczewski,
ist am 22.02.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Einstellung des Verfahrens wird erwogen.
Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.06.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Verwalterin und des vorläufiegen Verwalters
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 68.557,03 EUR.
Ein verteilungsfähiger Massebestand steht nicht zur Verfügung.
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
503 IN 109/23
Amtsgericht Düsseldorf, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78638 eingetragenen JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau M…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 109/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78638 eingetragenen JAMIR Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Str. 10, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Miroslawa Therese Jaraczewski,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
503 IN 109/23
Amtsgericht Düsseldorf, 26.02.2025
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