Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Janke, Jil-Marijen
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Boschstraße 2, 59329 Wadersloh
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRA 10907
EUID
DER2713.HRA10907
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
78 IN 64/19
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler
Adresse
Kolpingstraße 17, 59555 Lippstadt
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
26.09.2025
Restschuldbefreiung
16.01.2026
Restschuldbefreiung
23.01.2026
Restschuldbefreiung
19.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Jil-Marijen Janke, Inhaber der Firma Reno-Tech e.K., wird vom Amtsgericht Münster geführt. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler. Im August 2025 wurde die Schlussverteilung zugestimmt, wobei Forderungen in Höhe von 1.003.806,59 EUR im Range des § 38 InsO gemeldet wurden, jedoch kein Verteilungsbetrag zur Verfügung stand. Aufgrund der Masseunzulänglichkeit wurde im August 2025 die Einstellung des Verfahrens mangels Masse angedroht, sofern kein Kostenvorschuss geleistet wird. Im Dezember 2025 stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu und ordnete die Einstellung des Verfahrens nach Verwertung des Vermögens an. Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt. Im Dezember 2025 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zur Verfahrenseinstellung und zum Schlussverzeichnis gegeben. Im Februar 2026 wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger zur Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte können Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bis zum 19.02.2026 stellen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 64/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, Brookstraße 21, 33449 Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlker & Medersk…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 64/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, Brookstraße 21, 33449 Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlker & Mederski, An der alten Synagoge 5, 33098 Paderborn
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 19.02.2026 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B aus.
78 IN 64/19
Amtsgericht Münster, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 64/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, Brookstraße 21, 33449 Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlker & Medersk…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 64/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, Brookstraße 21, 33449 Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlker & Mederski, An der alten Synagoge 5, 33098 Paderborn
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.01.2026 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B aus.
78 IN 64/19
Amtsgericht Münster, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 64/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, Brookstraße 21, 33449 Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlker & Medersk…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 64/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, Brookstraße 21, 33449 Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlker & Mederski, An der alten Synagoge 5, 33098 Paderborn
I.
wird im Hinblick auf die beantragte Restschuldbefreiung der Schlussverteilung zugestimmt.
II.
Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
23.01.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
zur Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
78 IN 64/19
Amtsgericht Münster, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 64/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, Brookstraße 21, 33449 Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlker & Medersk…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 64/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, Brookstraße 21, 33449 Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlker & Mederski, An der alten Synagoge 5, 33098 Paderborn
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler, Kolpingstraße 17, 59555 Lippstadt
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse gemäß § 207 Abs. III InsO entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 20.11.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 86 Gläubigern xxx €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.12.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B eingesehen werden.
78 IN 64/19
Amtsgericht Münster, 15.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 64/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, geboren am 31.05.1985, Brookstraße 21, 33449 Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
hat das Gericht der Schlussverteilu…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 64/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, geboren am 31.05.1985, Brookstraße 21, 33449 Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.003.806,59 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
78 IN 64/19
Amtsgericht Münster, 18.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 64/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, Brookstraße 21, 33449 Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlker & Medersk…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 64/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jil-Marijen Janke, Brookstraße 21, 33449 Langenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10907 eingetragenen Firma Reno-Tech e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlker & Mederski, An der alten Synagoge 5, 33098 Paderborn
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 26.09.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 13.600,00 EUR EUR bei der Zahlstelle Münster, Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund IBAN DE10 4400 0000 0040 0015 10, Postbank Dortmund IBAN DE67 4401 0046 0000 186 467 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
78 IN 64/19
Amtsgericht Münster, 15.08.2025
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